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Recht auf Ruhe im öffentlichen Raum?

 
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10010110
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Anmeldungsdatum: 27.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 18:56    Titel: Recht auf Ruhe im öffentlichen Raum? Antworten mit Zitat

Gibt es ein Recht auf „Ruhe“ im öffentlichen Raum? Mit „Ruhe“ meine ich eigentlich die Vermeidung von vermeidbaren Geräuschen.

Konkret geht es um folgendes:
Ich frequentiere häufiger den Leipziger Hauptbahnhof zu den unterschiedlichsten Zeiten und egal wann ich dort durch die Bahnhofshalle laufe, läuft eine ununterbrochene Dauerbeschallung in Form von unnötigem Radiogedudel, quasi als „Hintergrundmusik“ für das im Bahnhof befindliche Einkaufszentrum (selbst nachts um 3 Uhr!). Habe ich ein Recht darauf, nicht von solch einer durchaus vermeidbaren Geräuschkulisse belästigt zu werden? Ich habe bereits eine Dame am Infostand des EKZ gefragt, ob man die Musik in der Bahnhofshalle abschalten könnte und sie meinte, das ginge nicht und hat mich aber gebeten, eine Kundenkritik zu schreiben. Ich zweifle allerdings am Erfolg einer solchen Kritik – zumal ich ja nur eine Einzelperson bin und bestimmt auch die erste, die sich öffentlich darüber beschwert hat.

Für die, die den Bahnhof nicht kennen: Es ist ein Kopfbahnhof mit einer langgestreckten Halle an den Gleisenden und in dieser Halle gibt es zwei Untergeschosse, die ein Einkaufszentrum bilden (in der Mitte der Halle ist ein ebenso langgestrecktes „Loch“, duch das man hinab sehen kann). In dieser Halle selbst (mit direktem, offenen Zugang zu den Gleisen) gibt es auch ein paar Geschäfte und es gibt zwei vorgelagerte Eingangshallen, die ebenso von Geschäften gesäumt sind.

Zur besseren Vorstellung der Gegebenheiten hier ein paar Bilder:


Jetzt ist es so, dass ich, wenn ich zum Zug gehen will immer durch eine der Eingangshallen und durch die Haupthalle muss und ich immer wieder von diesem Gedudel aus den Lautsprechern genervt bin. Wahrscheinlich zählt rein rechtlich gesehen die Haupthalle und die Eingangshallen zum Einkaufszentrum und nicht konkret zum Bahnhof der DB, aber ich kann mich dieser Geräuschkulisse ja nichtmal selbst entziehen, denn ich muss ja durch die Haupthalle, um zu den Bahnsteigen zu gelangen.

Ich habe ähnliche Situationen im übrigen auch im Potsdamer Hauptbahnhof erlebt und bin mir sicher, dass es weitere Beispiele gibt.

Ich hoffe, meine Frage ist in diesem Forum richtig aufgehoben. Für eine Erläuterung der Rechtslage wäre ich dankbar.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 19:35    Titel: Re: Recht auf Ruhe im öffentlichen Raum? Antworten mit Zitat

10010110 hat folgendes geschrieben::
...
Ich hoffe, meine Frage ist in diesem Forum richtig aufgehoben. Für eine Erläuterung der Rechtslage wäre ich dankbar.

Hallo 10010110,

nicht ganz, daher verschiebe ich mal ins Reiserecht. Der Begriff "öffentlicher Raum" trifft auf Bahnhöfen nur begrenzt. Eigentümer und Hausherr der Bahnhöfe ist der Betreiber (jetzt privatisiert).

Liebe Grüße

Klaus
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10010110
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Anmeldungsdatum: 27.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank, lieber Dipl.-Sozialarbeiter.
Nun, so richtig Reiserecht ist das ja auch nicht, denn es geht ja um vermeidbare Dauerbeschallung im Allgemeinen. Und natürlich habe ich mir schon gedacht, dass sowas kommt wie „Privatbesitz“ und so. Meine Vermutung ist ohnehin, dass der Eigentümer des Bahnhofes jegliche Verantwortung von sich weisen würde, da das Einkaufszentrum zwar im gleichen Gebäude ist aber im Prinzip eine ganz andere Gesellschaft. Ich kann mich also nicht an den Besitzer des Gebäudes sondern muss mich an den Betreiber des EKZ wenden.

Wie dem auch sei. Dass das Gebäude sowie das EKZ rein theoretisch Privatbesitz ist, ist mir bewusst, und ich rechne auch mit einer solchen Auslegung. Dennoch ist das ja prinzipiell öffentlicher Raum – wenn auch eine besondere Form –, denn er wird ja von einer breiten Öffentlichkeit frequentiert. Und so wie es in Kneipen verboten ist zu rauchen (auch Privatbesitz, aber von „öffentlichem Interesse“), so würde ich es in diesem Fall auslegen.

Weiterhin kann ich mich, wie ich schon sagte, dieser Beschallung nichtmal entziehen, denn ich muss da durch, wenn ich zum Zug will. Einem normalen Einkaufszentrum kann ich selbst fern bleiben, denn es gibt ja noch andere. Ich boykottiere dieses EKZ ohnehin und es ist mir relativ schnurz, was die in den unteren Etagen machen, wo ich eh nicht lang muss, aber ich möchte nicht mit Musik beschallt werden, wenn ich einfach nur auf den Zug warte (und erst recht nicht nachts um drei). Und man kann mir ja wohl nicht sagen, dass ich ja nicht mit dem Zug fahren müsste, wenn mir das nicht gefällt?

Ich hätte einfach gerne eine Rechtgrundlage, auf die ich mich beziehen kann, wenn ich mich beschwere. Das macht glaube ich immerhin einen besseren Eindruck als einfach nur eine Beschwerde ohne konkretes Druckmittel.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 07:00    Titel: Antworten mit Zitat

10010110 hat folgendes geschrieben::
...
Ich hätte einfach gerne eine Rechtgrundlage, auf die ich mich beziehen kann, wenn ich mich beschwere. Das macht glaube ich immerhin einen besseren Eindruck als einfach nur eine Beschwerde ohne konkretes Druckmittel.

Ein mögliches Gesetz wäre das Landes-Immissionsschutzgesetz - LImschG (NRW) des jeweiligen Bundeslandes, oder das Bundes-Immissionsschutzgesetz.
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AntoniaW
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.03.2008
Beiträge: 173

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

Als Mit-Leipzigerin ist mir diese Dauer-Emission ganz ehrlich bisher kaum bis gar nicht aufgefallen - vielleicht ist man schon zu sehr daran gewöhnt oder frau treibt sich des nachtens nicht am HBH herum. Smilie

Da ich mir nicht vorstellen kann, dass das Ceneter-Management oder das Bahnunternehmen diesen privaten Raum öffentlichen Interesses zu einer stillen Oase umwandeln wird, bleibt mir nur ein paar praktische Tipps für diesen Unruheort zu geben. Letzterer dürfte auch andernorts hilfreich sein.

- Man vermeide den HBH und nutze statt dessen die nächstmöglichen Zustiegspunkte.
- Man nutze die Seiteneingänge West oder Ost, um sich so kurz wie irgend nötig, der lästigen Emission auszusetzen.
- Man kaufe in einem Drogeriewarenhandel sogenannte "Ohrstöpsel" und befreie sich damit von der immerwährenden Geräuschkulisse.

Winken
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10010110
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Anmeldungsdatum: 27.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Antonia,

Es ist eine generelle Tendenz zu überflüssiger „Hintergrundmusik“ an den unterschiedlichsten Orten zu erkennen (vorzugsweise Läden und Einkaufszentren). Dieser Überfluss an Informationen führt höchst wahrscheinlich auch dazu, dass viel von dem gar nicht mehr bewusst wahrgenommen wird – es sei denn, man konzentriert sich auch bewusst darauf. Nun muss ich zugeben, dass ich als Musiker wahrscheinlich anfälliger für solche Lärmbelästigung bin, aber es ist – genau wie mit klassischer Werbung – so, dass zu viel Information eher das Gegenteil bewirkt und keinen Nutzen mehr hat. Es hat ja ohnehin jedes Geschäft in diesem EKZ seine eigene Musik (und die, die keine haben, haben auch keinen Grund, welche zu haben). Und auch wenn viele diese nutzlose Dauerbeschallung nicht bewusst wahrnehmen, bin ich bestimmt nicht der einzige, der das tatsächlich wahrnimmt und den das stört.

Jedenfalls bin ich mir bewusst, dass ich den Bahnhof meiden könnte, und ich gehe auch schon zügig durch die Halle, um der Belästigung schnellstmöglich zu entgehen, aber es kann doch nicht sein, dass ich mich wegen solchem ignoranten Verhalten nur noch am „Rand der Gesellschaft“ rumdrücken kann/darf/muss. Wenn ich auf einen Zug warte (v. a. bei längerem Aufenthalt), möchte ich nicht nur auf dem kalten Bahnsteig stehen müssen, nur damit ich von der Lärmbelästigung verschont bleibe – wozu ist die Bahnhofshalle denn da?

Ich möchte mich auch nicht von der unnötigen Geräuschkulisse mit Ohrstöpseln befreien, denn dann merken die Betreiber des EKZ noch lange nicht, dass das nicht in Ordnung ist. Wenn jemand in der Bahn oder beim Arzt oder sonstwo sein Telefon mit Musik laufen lässt, dann ist das genauso wenig in Ordnung und wird als störend empfunden (oder vielleicht merkt die Mehrzahl der Menschen das auch schon nicht mehr?), und man muss den betreffenden Personen oftmals auch erst sagen, dass sie das bitte bleiben lassen sollen.

Es ist ja bekannt, dass einige Städte, wie z. B. Hamburg, klassische Musik in den Bahnhöfen laufen lassen, die dazu dienen soll, Junkies und kriminelle Elemente fern zu halten. Aber dieses nervige Radiogedudel in Leipzig hat ja wohl kaum einen beruhigenden und Nutzen bringenden Effekt. Mich jedenfalls macht es eher aggressiv. Ich sehe es aber nicht ein, dass ich mich davor nur schützen kann, indem ich alles meide, wo solche Beschallung läuft. „Aus“ ist der Normalzustand. Es ist kein Naturgesetz, dass eine solche Geräuschkulisse vorhanden ist, sie wird aktiv erzeugt. Und wenn die Anlage 24 Stunden laufen kann, dann kann sie auch 24 Stunden aus sein.

Was das Immissionsschutzgesetz angeht, so klingt das alles recht kompliziert und nicht speziell auf einen solchen Fall wie diesen zugeschnitten. Ich glaube, da muss ich wohl doch mal einen Anwalt konsultieren, der über die Interpretationsmglichkeiten des Gesetzes besser informiert ist.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

10010110 hat folgendes geschrieben::
Es ist eine generelle Tendenz zu überflüssiger „Hintergrundmusik“ an den unterschiedlichsten Orten zu erkennen (vorzugsweise Läden und Einkaufszentren).

Das halten Sie für überflüssig - die Betreiber der EKZ und Läden mit Sicherheit nicht. Die zahlen i. d. R. nicht wenig dafür.
Es gibt Radiosender, die ausschließlich speziell zugeschnittene Programme für Läden, EKZ etc. pp . produzieren. Programme mit unterschiedlichen Inhalten, die je nach Tageszeit, Kundenfrequenz und -struktur der jeweiligen Situation im Laden angepasst werden. In den Programmen kurze, für den Kunden meist nur unbewusst wahrnehmbare Werbebotschaften.
Auf diese, wie Sie sagen, "uberflüssige Hintergrundmusik" wird wohl kein Ladenbetreiber verzichten wollen. Letztendlich werden hierdurch Umsatzsteigerungen erzielt.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Nordland
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.08.2005
Beiträge: 298

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

kurz zur Rechtslage.

Bei der streitigen Bahnhofshalle dürfte es sich um eine Bahnanlage handeln: Bahnanlagen sind alle Grundstücke, Bauwerke und sonstigen Einrichtungen einer Eisenbahn, die unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse zur Abwicklung oder Sicherung des Reise- oder Güterverkehrs auf der Schiene erforderlich sind. Dazu gehören auch Nebenbetriebsanlagen sowie sonstige Anlagen einer Eisenbahn, die das Be- und Entladen sowie den Zu- und Abgang ermöglichen oder fördern. (§ 4 Abs. 1 EBO).

Zur Beschaffenheit der Bahnanlage sagt § 2 Abs. 1 EBO: Bahnanlagen und Fahrzeuge müssen so beschaffen sein, daß sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen. Diese Anforderungen gelten als erfüllt, wenn die Bahnanlagen und Fahrzeuge den Vorschriften dieser Verordnung und, soweit diese keine ausdrücklichen Vorschriften enthält, anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Ich gehe davon aus, dass es im Sinne dieser Vorschrift verboten wäre, wenn auf dem Bahnsteig eine permanente, unnötige Musik per Lautsprecher abgespielt würde. Denn dies würde dazu führen, dass akustische Signale (insbesondere die Zp-Signale wie Zp 9) überhört werden könnten. Aber in der Bahnhofshalle kann ich stante pede kein Sicherheitsproblem erkennen.

Viele Grüße
Nordland
_________________
Freier Bürger? Nein, Fußballfan!
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