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brixx Interessierter
Anmeldungsdatum: 31.03.2008 Beiträge: 8
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Verfasst am: 20.03.09, 09:16 Titel: Inkasso fordert Geld für einen nie abgeschlossenen Vertrag |
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Hallo, kann mir evt jemand sagen wie man jetzt reagieren muss ? Hier der Inhalt:
Ein Inkassounternehmen schickt ein Schreiben an eine Privatperson mit der Forderung innerhalb 15 Tage einen sehr hohen Betrag (fast 4stellig) an sie zu zahlen-es wäre eine Forderung eines Internet-Anbieters.
Punkt 1: die Privatperson hatte dort nie einen Vertrag bei diesem Internetanbieter also nie genutzt.
Punkt 2: laut diesem Schreiben wäre wohl einige Wochen zuvor angeblich ein Vollstreckungstitel gekommen-was nie der Fall war.
Punkt 3: die Privatperson telefonierte gleich nachdem diese Forderung einging mit dem Inkassounternehmen und dort hieß es, die Privatperson hätte seit 2008 mehrmals Post bekommen, auch von Anwälten und die Schreiben wären alle eingegangen. Was aber nie der Fall war.
Punk 4: auf Nachfrage nach konkreteren Angaben, wann der Vertrag denn angeblich zustande gekommen sein soll etc wollte das Inkossounternehmen keine Auskunft geben, auch nicht die angebliche Kundennummer des Internetanbieters, die die Privatperson ja eigentlich haben müsste, wenn die Forderung richtig wäre
Punkt 5: der Inkasso-Mitarbeiter meinte außerdem, das die Privatperson die Einspruchfrist verstreichen ließ (kann ja nicht sein) und die Privatperson nur noch über einen Anwalt evt was erreichen könnte
Eigenartig ist auch, das bevor ein Imkassounternehmen beauftragt wird, eigentlich die ursprüngliche Forderung vom Internetanbieter hätte eingehen müssen-was nicht der Fall war-sonst hätte sich die Privatperson da bereits dazu äußern können, das kein Vertrag mit diesem Internetanbieter bestände.
Anmerkung: der SCHUFA wurde dies bereits gemeldet. Die Privatperson hatte dies einige Tage vor Zustellung dieser besagten Forderung gesehen und bei der SCHUFA schriftlich angefragt, was das für eine Forderung sein soll, da sie nie mit diesem Internetanbieter zu tun hatte.
Was kann die Person jetzt machen ? |
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report FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
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Verfasst am: 20.03.09, 10:58 Titel: |
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Handelte es sich hierbei um eine Warenlieferung oder um einen Dienstleistungsvertrag ?
Die Kontaktaufnahme sollte direkt und nachvollziehbar mit dem Internetanbieter erfolgen; im ersten Schritt würde ich beispielsweise eine Vertragskopie oder eine Bestellung einfordern.
Gruss
report _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat. |
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brixx Interessierter
Anmeldungsdatum: 31.03.2008 Beiträge: 8
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Verfasst am: 22.03.09, 12:51 Titel: |
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Nach Rücksprache mit dem Internetanbieter kam heraus, das der Internetanbieter überhaupt nicht mit dem Inkassobüro zusammen arbeitet, welches diese Forderung stellt und auch kein Vertrag mit der Privatperson vorliegt. Der Internetanbieter forderte nach diesem Telefonat ein Fax vom Schreiben des Inkassobüros an.
Allerdings weiß die Privatperson jetzt nicht, wie er sich weiter verhalten soll. Abwarten und Tee trinken ? Bei der Polizei vorbei schauen, da es sich scheinbar um einen Betrug handelt? |
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Roni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 22.03.09, 12:59 Titel: |
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hallo
Zitat: | Bei der Polizei vorbei schauen, da es sich scheinbar um einen Betrug handelt? |
wäre zu empfehlen.
Gruß roni |
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pOtH FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
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Verfasst am: 23.03.09, 10:50 Titel: |
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vielleicht den ISP bitten die aussage schriftlich zu bestätigen, damit dann die schufa anschreiben u. um löschung bitten - außerdem auch bei der polizei vorlegen? _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen! |
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DMC FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.07.2005 Beiträge: 166 Wohnort: Schwaben
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Verfasst am: 23.03.09, 11:05 Titel: |
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Bezüglich der Falschmeldung an die Schufa würde ich die Strafanzeige gleich auf § 187 StGB ausweiten und unabhängig davon Schadensersatzansprüche z.B. aus § 824 (1) BGB prüfen. Wäre doch gelacht, wenn da nix zu holen ist
Gruß
DMC |
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Ackerparty Interessierter
Anmeldungsdatum: 23.03.2009 Beiträge: 6
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Verfasst am: 23.03.09, 12:02 Titel: |
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Zitat: | Bei der Polizei vorbei schauen, da es sich scheinbar um einen Betrug handelt? |
Ich bekahm ma von der ner Inkassostelle post wegen ner Kontaktbörse wo ich mich angeblich angemeldet habe.
Angeblich hätte ich da auchn Vertrag abgeschlossen rechnungen und desweiteren kahmen auch nie bei mir an.
Bin den mit dem Inkasso schreiben zur Polizei und der Kripo beamte meinte nur ich solls doch bezahlen und es könne ja garnich sein das keine rechnung gekommen sei usw.
Man könne fast meinen der würde da mit dennen unter einer decke stehen so wie der die in schutz nahm.
Hab mir das mit der Anzeige dann gepfiffen weils mir zublöd war mich mit dem Kerl zuunterhalten.Bin den Zur Versicherung gegangen mit den schreiben und hab mir über die nen Termin beim anwalt gehollt. Der anwallt meinte die besagte firma wäre ihm schon bekannt und solang kein mahnbescheif kommt einfach ignorieren.
Anstelle des Mahnbescheids vom Amt kahm immer nur Post von der Inkasso stelle und die Zahlungsfoderung wurde immer weniger weil der Kunde (Anbieter wohl bereit wäre sich aufn Vergleich einzulassen)
Die Inkassostelle selber konnte mir auch keine auskünfte geben. und auch auf schreiben reagierte der anbieter nicht.
Der Vertag soll angeblich Dezember 2007 zustande gekommen sein und August 08 kahm den das erste schreiben der Inkasso stelle. Ging den 2 Monate so das dauernd Post kahm und seit ist stille.
Hab letztens noch Bericht gesehen das die Inkassostelle wohl pleite ist und die Stadsanwaltschaft fandet. |
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warumdas FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.03.2009 Beiträge: 21
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Verfasst am: 23.03.09, 12:46 Titel: |
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das unternehmen komm mir bekannt vor, bin mir fast sicher, dass das meine exarbeitsstelle ist...
schreiben an staatsanwaltschaft würde ich vorschlagen.. |
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ratio legis FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.05.2008 Beiträge: 103
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Verfasst am: 27.03.09, 20:33 Titel: |
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Mich würde mal folgendes interessieren:
Wie kann es sein, dass für eine strittige Forderung ein Schufaeintrag erfolgt ist? Das bedeutet, dass jeder mit einer womöglich erfundenen Forderung die Bonität eines Dritten verschlechtern kann. Erfolgt da keine weitere Prüfung durch die Schufa?
Mensch, ich glaub ich seh mir mal sicherheitshalber meinen Auszug an |
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danyb FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.03.2005 Beiträge: 1535 Wohnort: frankfurt
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Verfasst am: 27.03.09, 22:50 Titel: |
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DMC hat folgendes geschrieben:: | Bezüglich der Falschmeldung an die Schufa würde ich die Strafanzeige gleich auf § 187 StGB ausweiten und unabhängig davon Schadensersatzansprüche z.B. aus § 824 (1) BGB prüfen. Wäre doch gelacht, wenn da nix zu holen ist
Gruß
DMC |
Da ist vor einigen Wochen ein Inkassobüro kräftig auf die Nase gefallen :
Inkassofirma muss Eintrag im Datenbestand der Schufa Holding AG widerrufen
Landgericht Berlin Beschluss vom 15.01.2009 – 9 O 21/09 _________________ Bin klein und gemein |
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