Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 27.03.09, 23:13 Titel: Stress mit der Wohnungsverwaltung
Eine Wohnungsverwaltung übernahm 2008 einige Neubaublöcke eines insolventen Vermieter.
Mieter A hatte schon vorher Stress mit Mieter B. Mieter A schickte nun seine Lärmprotokolle an die neue Verwaltung. Bei einem Gespräch versprach die Verwaltung Mieter A zu helfen.
Nach einer gewissen Zeit bekam Mieter A von seiner Verwaltung eine Abmahnung. Mieter A würde den Hausfrieden stören. Es wird im Wiederholungsfall mit einer fristlosen Kündigung gedroht.
Mieter A suchte das Gespräch mit der Verwaltung. Die Verwaltung hätte Beschwerden mehrerer Mieter über Mieter A bekommen. Daraufhin erfolgte dann die Abmahnung.
Allerdings müssten das die selben Mieter sein , die bei Mieter A auch die Protokolle unterschrieben die sich gegen Mieter B richteten.
Mieter B wird von der Verwaltung geschützt oder Mieter B hat mehrere Personen getäuscht inkl. die Verwaltung.
Die Verwaltung sagte Mieter A am Telefon "...dann ziehen Sie doch aus, wenn Sie Mieter B belästigt"
Mieter A ahnt nicht gutes für die Zukunft. Irgendwann wird die fristlose Kündigung kommen, da Mieter B immer wieder eine Lügengeschichte dem Vermieter auftischen kann.
Sollte die fristlose Kündigung eintreffen, kann dann Mieter A etwas dagegen tun?
Ein sofortiger Auszug wird fast unmöglich, da die Arge das letzte Wort haben wird und auch sich dagegen stellen wird.
A kann der fristlosen Kündigung widersprechen, wenn die Gründe, die in der fristlosen Kündigung genannt werden, nicht zutreffen. Sollte der Vermieter V dann Räumungsklage erheben, sollte A sich ggf. über einen Rechtsanwalt RA zur Wehr setzen und sich in dem Rechtsstreit substantiiert und unter Beweisantritt verteidigen. Kann V für seine Behauptungen Beweis erbringen und hat A keine Erfolg versprechenden Gegenbeweismittel zur Verfügung, wird V wahrscheinlich mit seiner Klage Erfolg haben, auch wenn die ARGE nicht begeistert davon ist. Die ARGE hat jedenfalls grundsätzlich keine Möglichkeiten, die Räumung zu verhindern.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.