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Lohnt sich die Anzeige/Ist sie berechtigt?

 
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13NeoFight37
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 18:08    Titel: Lohnt sich die Anzeige/Ist sie berechtigt? Antworten mit Zitat

Hey
Also ich bin neu hier und habe gleich mal ne Frage.
Und zwar geht es um folgendes:
Ich und zwei Freunde waren gestern in der Disco und haben einen Geburtstag gefeiert. So weit so gut. Nichts desto trotz, haben wir natürlich alle getrunken. Alle das gleiche, aber bei einem schlug es schneller an. Dieser wurde dann auch von den Türstehern rausgeholt. Wir, also ich und mein Freund sind dann nach ca. einer oder zwei Stunden hinterher gegangen. Unsere "Trink-Karten" waren eh leer. So weiter. Also unserem angetrunkenen Freund ging es auch echt mies. Gebrochen etc. Da der Abend dann natürlich versaut war, haben wir auf den Bus gewartet. Der fuhr aber erst in 2 Stunden. Wir hatten es 1 Uhr. Dann hatten wir halt diese 2 Stunden uns den "Arsch" abgefroren. Als endlich unser Bus das Licht anmachte, haben wir direkt gefragt ob wir schon reinkönnen, aber der Fahrer meinte wir wären zu angetrunken und würden den Bus vollbrechen. Ich meine, dass ist ein Discobus, da habe ich ja nichts mit zu kriegen. Also hat er uns nicht reingelassen. Aber jetzt kommt der Knackpunkt. Dann kam da so ein ander "Russe" an und meinte und vollmotzen zu müssen. Da habe ich halt gesagt, dass sich mal alle ein bisschen beruhigen sollen. Und da schubst dieser....mich.Obwohl ich nichts gemacht hatte. Ich bin eigendlich ein friedlicher Mensch. Habe ja schon wegen Onlinebetrug was am Hals und halte mich auch zurück. Jedenfalls habe ich dann meine Mutter angerufen und diese hat uns dann auch abgeholt. Jetzt ist meine Frage: Kann ich diesen Typ anzeigen? Es ist ncihts passiert das ist mir klar, aber er darf mich nicht anfassen. Ach ja, ich und ein Freund sind 16, der andere Freund 17.
Hoffe ihr macht euch die Mühe und lest meine kleine Story durch. Danke
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Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Darstellung, die wieder einmal Kopfschütteln bei mir hervorruft, „selbstkritisches Waisenknabengehabe“:

Man ist mit 16 offensichtlich bis nach 24:00 Uhr in der Disco, säuft sich bis zur Kotzgrenze zu, der erste wird schon aus der Disco rausgeschmissen, man ist so dicht, dass man auch nicht mehr in den Bus gelassen wird. Das freundschaftliche Verhältnis unter den Kumpels geht so weit, dass man den, dem es erkennbar schlecht geht, draußen in der Kälte sich selbst überlässt und zwei Stunden ungerührt weiterfeiert. Wegen Onlinebetrug hat man auch schon was am Hals, an der Bushaltestelle war man trotz des angesoffenen Zustandes aber selbstverständlich das vorbildliche Verhalten in Person. Mahlzeit.

Zu den Fragen:
Zitat:
Kann ich diesen Typ anzeigen?
Ja.

Zitat:
Lohnt sich die Anzeige?
Nö.

Zitat:
Ist sie berechtigt?
Lässt sich nicht sagen.

Wenn man das angegriffene Unschuldslamm erfolgreich verkaufen kann, mag man sich vielleicht eine Körperverletzung zusammenkonstruieren, obwohl ich aufgrund der geschilderten Sachlage nicht recht an einen Erfolg glaube. In einem Schubser kann ich eine Körperverletzung auch noch nicht so recht erkennen.

Bliebe vielleicht eine tätliche Beleidigung als weitere denkbare Möglichkeit. Vermutlich würde, wenn, beides wegen mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt und der Anzeigeerstatter auf den Privatklageweg verwiesen, da es sich um Antragsdelikte handelt.

http://bundesrecht.juris.de/stpo/__374.html

Vielleicht würde sich auch ganz überraschend eine gänzlich andere Darstellung ergeben, weil die eigene Wahrnehmung bereits zusehends getrübt war.

Vielleicht führt eine Anzeige aber auch dazu, dass sich irgendjemand mal genauer mit dem gesamten Sachverhalt beschäftigt und die Fragen von Alkoholkonsum, Jugendschutzgesetz, Aufsichtspflicht usw. unter die Lupe nimmt…
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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Dummerchen
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

Kormoran hat folgendes geschrieben::
Vielleicht führt eine Anzeige aber auch dazu, dass sich irgendjemand mal genauer mit dem gesamten Sachverhalt beschäftigt und die Fragen von Alkoholkonsum, Jugendschutzgesetz, Aufsichtspflicht usw. unter die Lupe nimmt…


Das haette fuer die Jungs aber Vorteile: das naechste Wochenende muessten sie nicht mehr zwei Stunden vor dieser Disco sitzen - die ist dann naemlich von Amts wegen zu.
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13NeoFight37
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Nach dem ich den ersten Teil deines Textes gelesen habe, war ich schon ein bisschen genervt, dass ich meine Nachricht nicht ganz richtig rüberbringen konnte Kormoran. Aber als es dann weiterging finde ich sehr gut, das du dir doch auch meine Sachlage ansiehst. Dafür danke ich dir erst einmal. Ich werde nun gucken, ob ich da noch was mache. ich selbst war ja nicht sehr angetrunken, und weiß auch was ich mache. Aber trotzdem. Danke erst einmal.
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Kormoran
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
ich selbst war ja nicht sehr angetrunken

Nun gut, wenn das so war, umso besser. Allerdings hast Du selbst geschrieben, dass Ihr alle das gleiche getrunken habt, was bereits beim ersten zu Würfelhusten und Rausschmiss führte. Ihr beiden anderen habt dann noch bis zu zwei Stunden weitergemacht.

Da musst Du mir schon zugestehen, dass ich bei dieser Darstellung, die nicht von mir stammt, nicht unbedingt von „nicht sehr angetrunken“ ausgehe. Winken
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Kormoran hat folgendes geschrieben::
Da musst Du mir schon zugestehen, dass ich bei dieser Darstellung, die nicht von mir stammt, nicht unbedingt von „nicht sehr angetrunken“ ausgehe. Winken
Alles relativ - es gibt Menschen, die sich für nicht betrunken halten, solange sie noch auf dem Boden liegen können ohne sich festzuhalten. Teufel-Smilie
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Kleinalrik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 23:47    Titel: Antworten mit Zitat

Viel zuwenige Details. So kann man sich ja gar kein Bild machen.
Was habt Ihr denn vor der Disco gemacht? Ich mein, wie habt Ihr den Tag zugebracht? Und die Woche davor?
Was waren das für Trinkkarten? Sicher, dass deine Trinkkarte schon leer war, du aber nicht voll?
Was war das für ein Onlinebetrug? In welchem Land wohnt das Opfer?
Und was habt Ihr gemacht, nachdem deine Mutter euch abgeholt hat (Automarke)? Und dann?
Sicher, dass es ein Russe war? Könnte es auch ein Ukrainer gewesen sein, oder ein Moldawier?

Oder ging es nur kurz darum, dass dich jemand geschubst hat?

Man darf keine Leute schubsen. Sowas kann man durchaus zur Anzeige bringen.
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