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Pflaster in Brechbohnenglas

 
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hercaalex
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 11:26    Titel: Pflaster in Brechbohnenglas Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe vor einigen Tagen ein Glas Brechbohnen von einer Eigenmarke eines Supermarkts eingekauft und mir ist jetzt aufgefallen, dass sich drinnen ein Pflaster befindet. Sehr gut erkennbar am Außenrand des noch geschlossenen Behälters. Davon habe ich einige Bilder gemacht und weiß nicht was ich damit anfangen soll: im Laden oder beim Hersteller reklamieren? oder bleiben mir auch andere Möglichkeiten offen?

Gerne kann ich das Bild hier reinstellen oder per PN schicken wenn ich nur wüsste wie. schreibe nämlich zum ersten Mal in einem Forum.

Wie ist denn nun meine Rechtslage?
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Händler, umtauschen, fertig - ich sehe nicht, wo hier ein Problem sein sollte.
Sie können es natürlich auch dem Hersteller zuschicken, wenn Sie unbedingt Porto zahlen wollen.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Tim_S.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2008
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Tag,
vielleicht macht so ein altes, gebrauchtes Pflaster die Bohnen erst zu Brech-Bohnen.

sorry für den oT.

Tipp: Den Hersteller anschreiben per E-Mail, Bild mitschicken, und äußern, dass Sie das für einen Skandal halten, Sie bitten um schriftliche Stellungnahme bis zum ....
Möglicherweise bekommen Sie ein Care-Packet mit 5 Gläsern neuer Bohnen und eine nette Entschuldigung.

Gruß
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Neugier13
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Normalerweise tauschen die Supermärkte Waren, die nicht einwandfrei sind, anstandslos um. Dazu muss es sich nicht einmal um etwas so Ekliges handeln.

Ich hatte einmal mehrere Packungen Knusper-Müsli, deren Inhalt zu lange geröstet wurde. Das Müsli war nicht verbrannt, hat aber unangenehm geschmeckt. Ich habe alle Packungen mit der gleichen Chargennummer geöffnet, hineingeschnuppert, ob auch wirklich die ganze Charge betroffen war, und konnte dann alle Packungen problemlos zurück geben.

Bei etwas so Widerlichem wie einem Pflaster geht das bestimmt ebenfalls (eher noch leichter).

Wenn nicht (oder wenn Du auch für den Ekel "entschädigt" werden willst), kannst Du immer noch Tim_S.'s Vorschlag befolgen.
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Kleinalrik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 00:00    Titel: Antworten mit Zitat

Aus der eigenen Erfahrung und vom Hörensagen:

Bei "außergewöhnlichen" Mängeln, sollte man durchaus ins Auge fassen, die Ware dem Hersteller zuzuschicken.
Der Hersteller ist zwar zu keinem besonderen Handeln verpflichtet (außer eben den Umtausch, Nachbesserung und was das Recht noch so alles vorsieht), aber in der Regel und aus Sorge um die eigene Reputation überhäuft der Hersteller den Kunden dann mit kostenlosen Waren oder Werbegeschenken.

Ich biss z.B. mal bei dem Genuss einer mir Kirsche und Kirschlikör gefüllten Schokoladenpraline auf einen Kirschkern und konnte mich daraufhin eine Woche lang von ebendiesen Zeugs ernähren.
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