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Hallo
wohl möglich, dass dieser Beitrag ins Strafrecht gehört, vom Inhalt fällt es unter Versicherungsrecht.
Ein Hausratschaden wird über II. Instanzen verhandelt. Versicherungsnehmer verliert.
Im Nachhinein stellt sich heraus, dass die Versicherung oder die vertretende Kanzlei bewußt falsche Inormationen - gar falsche Versicherungsscheine dem Gericht vorgelgt hat. Andere Beweismittel verschwinden gänzlich.
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 27.03.09, 09:59 Titel:
So etwas könnte das BaFin interessieren. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Wenn ein Versicherungsnehmer (VN) über zwei Instanzen einen Rechtsstreit gegen einen Versicherer wegen eines Hausratschadensfalles verliert, muss das nicht unbedingt etwas mit Prozessbetrug zu tun haben. Es könnte unter Umständen auch daran gelegen haben, dass der VN von einem Rechtsanwalt (RA) vertreten war, der sich im Versicherungsrecht nicht so gut auskennt wie die Rechtsabteilung des Versicherers oder die Anwaltskanzlei, die der Versicherer beauftragt hat und die den ganzen lieben langen Tag mit Dutzenden von RAen nichts anderes macht als Versicherungsrechtsfälle zu bearbeiten.
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