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Hi,
Im Alter von 13Jahren wurde die Nase gebrochen...6Jahre später, wo die Nase ausgewachsen ist, kann es endlich behoben werden. Nun hat der HNO-Arzt ein Attest für die Krankenkasse ausgestellt. Die Kasse meinte nur solang es keine kosmetische Behandlung es, wird es im RAHMEN übernommen und verlangten eine Verordnung vom aufnehmenden Arzt.
Die Verordnung vom aufn. Arzt hat die Kasse erhalten, aber die Kasse streikt immernoch...ist das überhaupt zu Rechtens??
Hallo Chris,
tut mir leid, aber so richtig schlau wird man aus Ihren Angaben noch nicht.
Ist ausserdem eher eine Frage für das Sozialrechtsforum.
Chris019 hat folgendes geschrieben::
Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen...
Wir können es versuchen. Dann brauchen wir aber noch 1-2 unbedeutende Zusatzinfos...
Was ich bisher glaube verstanden zu haben, ist dass ein Arzt in einer HNO-Praxis die Notwendigkeit einer Nasenkorrektur bescheinigt hat, welche nun in einer HNO-Klinik erfolgen soll? Ist das soweit richtig?
Zitat:
Im Alter von 13Jahren wurde die Nase gebrochen...
1. AUA!
2.
a) Wobei ist das passiert?
b) Eigen- oder Fremdverschulden?
(denn es könnte ja auch jemand anderes haften oder die gesetzliche Unfallkasse usw. ...)
Zitat:
6Jahre später, wo die Nase ausgewachsen ist, kann es endlich behoben werden.
WAS soll behoben werden? (welche Beschwerden oder welcher Zustand?)
Zitat:
Nun hat der HNO-Arzt ein Attest für die Krankenkasse ausgestellt.
"Attest" worüber?
Zitat:
Die Kasse meinte nur solang es keine kosmetische Behandlung es, wird es im RAHMEN übernommen
1. Von wem stammt die Aussage der Kasse (Sachbearbeiter am Telefon oder schriftlicher Bescheid?)
2. Was bedeutet "im RAHMEN"? (Im Rahmen wovon?)
Zitat:
und verlangten eine Verordnung vom aufnehmenden Arzt.
1. "Verordnung" worüber? (Kostenvoranschlag? Nochmal die Op-Indikation bestätigen?)
2. welcher "aufnehmende" Arzt? (Für eine solche geplante Operation wird ein Patient in der Regel erst nach Klärung der Kostenfrage "aufgenommen". Vorher besteht kein Behandlungsverhältnis.)
Zitat:
Die Verordnung vom aufn. Arzt hat die Kasse erhalten, aber die Kasse streikt immernoch..
Was bedeutet "streikt"???
1. Hat die Kasse die Kostenübernahme abgelehnt? (Mündlich? Schriftlich? Mit welcher Begründung?)
2. Oder sich nur noch nicht dazu geäussert?
Fragen über Fragen.
Freundliche Grüsse
Risus _________________ Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
Was ich bisher glaube verstanden zu haben, ist dass ein Arzt in einer HNO-Praxis die Notwendigkeit einer Nasenkorrektur bescheinigt hat, welche nun in einer HNO-Klinik erfolgen soll? Ist das soweit richtig?
ja soweit isess richtig..
Eigenverschulden war es auch keins, ein 20-Jähriger hat sie durch ein Schlag gebrochen...laut HNO-Arzt soll eine Korrektur statt finden, wegen einer Schiefnase, was auch schon die ganzen Jahre zur Last liegt...u.a. Beschwerden beim Atmen, Entzünd. Rachen etc...
Direkt haben sie es noch nicht abgelehnt, aber wollen vom behandeltetn Arzt die Notwendikeit der OP haben, bis sie die Kosten übernehmen. Aber bekommen haben sie die Verordnung vom Chirugen...und jetzt kommt der selbe Brief, dass die immernoch die Notwendigkeit brauchen bzw. im Schreiben stand auch das keine Wahlleistungen übernommen werden...hallo, die soll so wieder sein, wie sie einmal war!
Endlich nach 6Jahren soll es behoben werden und dann machen die Probleme, obwohl man dazu kein Arzt brauch, da man es ja deutlich sehen kann!
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
Verfasst am: 28.03.09, 01:20 Titel:
Chris, die Verordnung ist nicht das gleiche wie ein Attest ueber die Notwendigkeit der OP.
Dass die Kasse keine Wahlleistungen uebernimmt, ist eigentlich normal; falls du Einzelzimmer haben willst oder aehnliches wirst du dafuer selber zahlen muessen, ebenso fuer Behandlungen, fuer die keine medizinische Notwendigkeit besteht.
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