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recht.de :: Thema anzeigen - Internetauktionshaus [Name geändert] Verkäufer will Ware nicht übegeben
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Internetauktionshaus [Name geändert] Verkäufer will Ware nicht übegeben
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

prathepan hat folgendes geschrieben::
Welchen Anspruch habe ich wenn das Produkt über das Auktionshaus nur 1540 Euro gekostet hat und wenn ich das gleiche Produkt woanders 4815 Euro bezahlen muss. Heißt es dann gleich (4815-1540=3275 Differenzbetrag zu Ersatzbeschaffung). Welche Rechtslage gilt hier, kann ich den Differenzbetrag geltend machen? Oder nur ein Teil?
Dafür muss man m.W. wirksam vom Kaufvertrag zurückgetreten haben.
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 03:04    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Dafür muss man m.W. wirksam vom Kaufvertrag zurückgetreten haben.


Eine evtl. Klage würde man am ehesten auf Übergabe des Vertragsgegenstand, hilfsweise auf Ersatz des Differenzschadens erheben.

(So wie ich das verstanden habe, ist der Vorteil einer Eventualklagehäufung, daß sie mal eben bequem den Streitwert nach oben schiebt. Cool)
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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