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unautorisierte Filmaufnahmen

 
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allerednic
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 19:59    Titel: unautorisierte Filmaufnahmen Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe eine Frage :

Ich war vor einigen Tagen auf der Strasse von einem Politiker angesprochen worden und er wollte eine Unterschrift. Ich kannte ihn gar nicht und habe natürlich erst mal klären wollen um was es geht. Es ging hin und her und ich stand dort mit dem Zettel und merkte nach einiger Zeit erst das eine Kamera auf mich gerichtet wurde Traurig

Ich hielt mir den Zettel vors Gesicht aber da war es wohl zu spät.

Jetzt sehe und höre ich meine Aussagen in Grossaufnahmen zur schönsten Sendezeit auf einem bekannten Sender und frage mich:

Wie ist die Rechtslage???

Ist es erlaubt mich auszustrahlen ohne eine Genehmigung von mir? Ich fand es ziemlich peinlich und hätte ich die Kamera vorher gesehen hätte ich meinen Mund gehalten.


Vielen Dank.
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ist es erlaubt mich auszustrahlen ohne eine Genehmigung von mir?


Siehe http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/__22.html
Es sei denn, eine der hier genannten Ausnahmen würde zutreffen: http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/__23.html

Gruß
Rena
_________________
The angels have the phone box
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allerednic
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

Also ich denke die Ausnahmen treffen nicht zu, denn ich war ja nicht auf einer Versammlung.

Denke jetzt über die nächsten Schritte nach.

Sollte ich den Sender anschreiben oder mir juristische Hilfe holen? Leider steht dieses Video jetzt auch noch im Netz beim Sender Traurig(( (mir ist das so was von peinlich)

Danke.
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Phönix3
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 06:41    Titel: Antworten mit Zitat

Rena hat ja vorher u.a. auch das Kunsturhebergesetz zitiert mit dem § 23 Absatz 2:
" Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird."
Das der TV-Beitrag "Kunst" oder ein satirisches Werk gewesen sein soll, kann ich nicht beurteilen, würde das aber eher mal ausschliessen in dem Fallbeispiel. Also bleibt nur noch das "berechtigte Interesse" an einer nicht zur Schaustellung. (Veröffentlichung und Verbreitung des Filmbeitrages). Hier wäre dringendst anwaltliche Beratung und Handeln angesagt meiner Meinung nach. Klage auf Unterlassung und sofortige Herausnahme des Beitrags im WWW. Schadensersatz einzuklagen wäre allerdings m.E. nach nicht sinnvoll, da ein materieller Schaden nicht eingetreten ist und seelische Schäden nachzuweisen, fast ein Ding der Unmöglichkeit ist. (Kausaler Zusammenhang müsste nachgewiesen werden können, auch müssten psychosomatische Störungen bis hin zu chronischen Krankheiten vorhanden sein, aufgrund des Ereignisses). LG Phönix
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