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Unfallversicherung und hartz4???

 
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tyler123
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Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 22:56    Titel: Unfallversicherung und hartz4??? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen. Meine Frau und meine Kinder bekommen hartz4, da ich bei meiner ausbildung nicht genug verdiene. Jetzt hatte ich letztes jahr einen unfall und mir wurde der linke unterarm amputiert. ich erhalte deswegen eine rente die angerechnet wurde. Jetzt habe ich heute bescheid bekommen das ich einen hohen fünfstelligen betrag als ausgleich von der privaten unfallversicherung bekomme. Ich habe gehört das man einmalzahlungen der versicherung nicht beim amt anzeigen muss, stimmt das?
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Tri-City-Maniac
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Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 118

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

eine Einmalzahlung aus einer privaten oder gesetzlichen Unfallversicherung wird angerechnet.

Wenn ein Dritter den Unfall verursacht hat, kann dies als Schmerzensgeld gesehen werden. Hier würde keine Anrechnung erfolgen.

MfG
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Herzog, Jörg
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Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 23:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ich fürchte, dass diese Meinung, für die es leider keinen Beleg gibt, nicht zutrifft. Beim "Amt" ist grundsätzlich alles anzugeben. Tut man das nicht, kommt man unter Umständen mit dem Gesetz in Konflikt, möglicherweise macht man sich des Betruges oder des versuchten Betruges strafbar.

Eine Zahlung anzugeben ist die eine Sache, wie die Zahlung/das Vermögen dann von der ARGE bewertet und bei der Leistungsgewährung berücksichtigt wird, ist m. E. eine ganz andere Sache. Ich fürchte, um die Anzeige kommt man von Rechts wegen nicht herum.
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tyler123
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Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 23:40    Titel: Antworten mit Zitat

anzeigen werde ich es? nur was passiert dann mit dem geld?
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Tri-City-Maniac
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Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 118

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 23:41    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist natürlich klar, daß man ALLES angeben muss ... das hatte ich leider anders gelesen. Ich dachte, es geht um die Anrechnung, sorry. Mein Fehler.

Aber das mit der Anrechnung stimmt aber so. Wobei wir bei seiner zweiten Frage wären.
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tyler123
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Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 23:50    Titel: Antworten mit Zitat

habe folgendes gefunden:
Gleichfalls nicht angerechnet werden Einnahmen aus Entschädigungen, die aufgrund eines Schadens geleistet werden, welcher kein Vermögensschaden ist. Dies trifft zum Beispiel auf Schmerzensgeld zu, nicht aber auf Schäden, die an einem Gegenstand bzw. am Vermögen entstanden sind.
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 23:51    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man einen "hohen fünfstelligen Betrag" bekommt, sollte es doch auch nicht mehr so wichtig sein, ob man daneben auch noch geringre dreistellige Beträge als AlG II bekommt.

In der tat ist die Frage, welchem Zweck genau die Zahlung dient (Schmerzensgeld? Erwerbsschaden? Behandlungslkosten?). Zu prüfen wäre auch, ob aufgrund der Unfallfolgen Rentenanspruch besteht.
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Tri-City-Maniac
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 118

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 23:51    Titel: Antworten mit Zitat

Wie ich schon sagte ... wenn ein Dritter den Unfall verursacht hat, kann dies als Schmerzensgeld gesehen werden. Dieses wird dann NICHT angerechnet.

Wurde der Unfall durch einen Dritten verursacht?
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tyler123
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Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 23:54    Titel: Antworten mit Zitat

bin von der bahn überfahren worden...ist das ein dritter?
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Tri-City-Maniac
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 118

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 00:11    Titel: Antworten mit Zitat

Du hast doch aber schon anscheinend ein Schreiben bekommen ... steht da etwas von Schmerzensgeld?
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tyler123
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Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 00:14    Titel: Antworten mit Zitat

schreiben kommt noch...geld ist schon da. das ist geld aus einer privaten unfallversicherung. Aber ich habe meinen arm dafür gegeben. sind das nicht schmerzen genug? ich habe ein körperteil verloren...
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Tri-City-Maniac
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 118

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 00:31    Titel: Antworten mit Zitat

Wer hatte denn nun im Endeffekt Schuld an der ganzen Sache hat. Das ist ein Faktor, den man nicht unberücksichtigt lassen sollte. Wer handelte hier grob fahrlässig?
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tyler123
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Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 09:32    Titel: Antworten mit Zitat

ich bin davor gefallen, also habe ich schuld. grob fahrlässig hat keiner gehandelt. aber Entschädigungen, die aufgrund eines Schadens geleistet werden, welcher kein Vermögensschaden ist, trifft doch bei mir voll und ganz zu....
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