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ich habe eine Frage zwecks Internetrecht und Meinung äussern.
Eine Person eröffnet ein Internetportal in dem man seine Meinung und Erfahrungen über jegliche Art von Ämtern und Firmen abgeben kann.
Dieses Portal ist öffentlich und jeder kann dort lesen.
Können die Firmen und/oder Ämter dagegen rechtliche Schritte einleiten?
Bitte mal definieren was Sie unter "Meinung und Erfahrungen über jegliche Art von Ämtern und Firmen abgeben kann." verstehen.
Pauschal würde ich mal sagen, wenn es in die Richtung geht wie ich vermute das
Zitat:
Können die Firmen dagegen rechtliche Schritte einleiten
schnell ein Punkt erreicht werden könnte, wo die Antwort auf die Frage "Ja" lautet. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Ich meine ein Portal in dem man seine realen Erfahrungen schreiben kann.
Nehmen wir z.B. eine fiktive Person A und eine Fiktive Firma B:
A hat bei B einen Wohnzimmerschrank gekauft. Der Schrank war gleich zu beginn defekt, und B weigert sich den Schaden durch Preisnachlass oder durch Rücknahme oder wie auch immer zu erstatten.
A möchte nun in diesem Portal darüber berichten.
Oder ein Zweites Beispiel:
A hat bei B etwas mit Vorkasse bezahlt und die Ware nie erhalten. Nun möchte A in diesem Portal vor dieser Firma warnen.
Ein drittes Beispiel:
Mutter = A, Vater = B, Amt = C
A hat ein gemeinsames Kind mit B. Das Kindeswohl wird nachweisbar durch B gefährdet, und dennoch stellt C sich quer und zwingt A zur regelmäßigen Übergabe des Kindes an B.
A möchte darüber im Portal berichten.
Diese Beispiele sind absolut aus der Luft gegriffen und gelten nur als das was sie sind, nämlich als Beispiel.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 28.03.09, 02:56 Titel:
Das Problem ist, daß der Betreiber vermutlich ständig (!) den Ärger haben wird, daß die Kritisierten den Wahrheitsgehalt der Kritik bestreiten werden und der Betreiber dann sehen kann, ob er diesen vom Kritisierenden bestätigt/bewiesen bekommt oder nicht.
Folglich wird es wohl Abmahnungen hageln, weil der Betreiber auch dann, wenn er für den eigentlichen Inhalt nicht haftet, zumindest auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann.
Gerade in Beispiel #3 ist die Wahrscheinlichkeit, daß das dem Betreiber großen Ärger bringt, vermutlich jenseits der 80%. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Das Problem ist, daß der Betreiber vermutlich ständig (!) den Ärger haben wird, daß die Kritisierten den Wahrheitsgehalt der Kritik bestreiten werden und der Betreiber dann sehen kann, ob er diesen vom Kritisierenden bestätigt/bewiesen bekommt oder nicht.Folglich wird es wohl Abmahnungen hageln, weil der Betreiber auch dann, wenn er für den eigentlichen Inhalt nicht haftet, zumindest auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann.Gerade in Beispiel #3 ist die Wahrscheinlichkeit, daß das dem Betreiber großen Ärger bringt, vermutlich jenseits der 80%.
Das passiert mit Sicherheit, wenn man die realen Namen der Personen nennt und die realen Orte. Wenn dies nicht geschieht, kann eigentlich nichts passieren. Ein "Martin G aus S" ist völlig unverfänglich und kann alles mögliche heissen. (Wenn man es nicht ausgebufft anonym so beschreibt, dass man dennoch auf die Person oder Firma und die Örtlichkeit schliessen kann) Auch müsste der Beschwerer erst einmal einen solchen Eintrag unter "zig Foren" finden und was, wenn er eine Geschichte findet, die genau SEINE Angelegenheit betrifft ? Wie will er beweisen (bei einer Klage) dass er auch wirklich gemeint war. Er ist ja in der Beweispflicht, nicht der Beschuldigte.
Wenn die nötige Diskretion gewahrt bleibt, sehe ich keine Bedenken, dass der Betreiber des Forum sich regelmässig die Haare raufen muss. Wenn es nämlich wirklich nur um die INHALTE und die Erfahrungen der einzelnen Schreiber geht und nicht um ein organisiertes Massen-Verleumden oder primitivstes AN-DEN-PRANGER-STELLEN ist das doch alles ganz in Ordnung m.E. nach und auch rechtlich gesehen, völlig unbedenklich. LG Phönix
gelegentlich posten die Moderatoren den nachfolgenden Hinweis:
FDR hat folgendes geschrieben::
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(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
...
Zu
Sanderave hat folgendes geschrieben::
Können die Firmen und/oder Ämter dagegen rechtliche Schritte einleiten?
Ja, das können sie, und tun es auch, wenn die Voraussetzungen des Artikel 5 Absatzes 2 gegeben sind.
vielen Dank für die bisherigen Antworten.
Wenn ich alles zusammenfasse dann muss der Betreiber eines solchen Portals dafür sorge tragen das die Persönlichkeitsrechte der Kritisierten nicht verletzt werden.
Am besten dadurch das keine Namen von Personen und Firmen genannt werden. Wenn dies durch Kontrolle des Portal-Teams gewährleistet wird sollte es keine Probleme geben. Ich verstehe es zumindest so.
Gibt es denn eine zeitliche Grenze in denen die Beiträge geändert werden müssen falls ein solcher Verstoß gegen die Regeln vorliegt?
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