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§ 14 geschäftsgebühr für Anwälte ??

 
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cmiyc30
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.03.2009
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 17:20    Titel: § 14 geschäftsgebühr für Anwälte ?? Antworten mit Zitat

Nehmen wir mal folgenden Sachverhalt an:
Man hat eine Streitigkeit mit der ARGE und schaltet einen Anwalt ein. Dort unterschreibt man eine Prozessvollmacht und einen Antrag für PKH. Die Verhandlung gegen die ARGE endet mit dem Ergniss eines Vergleichs. Monate später bekommt man eine Rechnung über 200 Euro vom Anwalt "Geschäftsgebühr nach Par. 14", kosten für Anwaltschaftliche Inanspruchnahme... Müsste man das bezahlen??
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

was steht denn zur Kostentragung im Vergleich ?

Jeder trägt seine aussergerichtlichen Kosten selbst?

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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cmiyc30
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.03.2009
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ronny,
zur Kostentragung steht nichts im Vergleich. Und was Nun?
Gruß Tim
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cmiyc30
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.03.2009
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Würde das bedeuten wenn nichts zur außergerichtlichen Kostentragung im Vergleich festgelegt wurde, dass man diese Anwaltsgebühr nicht zahlen muss?
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn in einem Vergleich nichts zur Kostentragung geregelt wird, trägt im Regelfall jeder seine Anwaltskosten selbst.

Hier stellt sich eher die Frage, ob der Anwalt nicht offensichtlich die Vorraussetzungen für Beratungshilfe hätte erkennen müssen...
_________________
_______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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cmiyc30
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.03.2009
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

Und wie sollte man sich in so einer Situation verhalten? Wäre es ratsam zu zahlen oder nicht?
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