Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 26.03.09, 21:46 Titel: Allg. IG <--> Verein
Ok ich bin neu hier und hoffe das ich eure Regeln verstanden habe, an sich brauche ich keine Rechts Beratung, nur brauche ich Hilfe wo ich auf meine Frage eine Antwort finden oder sogar eine Lösung erhalten kann.
Ich möchte gerne wissen ob man als Interessen Gemeinschaft mehreren Vereinen angehören darf.
Konkret: Darf ich als eine Interessen Gemeinschaft Sport einem Schützen verein angehören und gleichzeitig auch einem TurnVerein angehören und wem bin ich Rechenschaft schuldig.
Im Ernst: Abgesehen davon, dass eine Interessengemeinschaft in aller Regel keine juristische Person ist und somit als solche keinerlei Rechte (auch keine Vereinsmitgliedschaften) in Anspruch nehmen KANN, gilt:
Alleine die Vereine entscheiden, wer bei ihnen Mitglied sein darf. Gesetzliche Vorschriften hierzu gibt es nicht. Bis auf seltene Ausnahmefälle unterliegen die Vereine auch keinem Aufnahmezwang.
JS _________________ ... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
Wie stelltst du dir das vor ?
Als IG eintreten und alle euere Mitglieder nutzen die Vereinsleistungen ?
Wer soll den Mitglied sein ? Ich glaube nicht dass eine nicht juristische Person in einem Verein aufgenommen werden kann.
Natürliche Personen schon, dann müßtet ihr aber alle eintreten. _________________ Spezi
Falls der Beitrag nützlich war, bitte auf den grünen Punkt (links unter dem Namen) klicken.
Ok heist also das wir sofern die beiden Vereine nichts dagegen haben und ihre Satzungen das zu lassen in beiden Vereinen sein können?
Nein, das heißt es nicht.
Wie schon ich selbst in meinem vorangegangenen Beitrag und auch Spezi-2 nochmals etwas deutlicher geschrieben hat:
Eine "IG" ist keine juristische Person. Sie ist daher nicht rechtsfähig und kann deshalb nicht an Rechtsgeschäften teilnehmen. Insbesondere kann sie nicht als IG in einen Verein eintreten, selbst dann nicht, wenn der Verein dies befürwortet.
Die "Mitglieder" der IG müssen bei Bedarf als Einzelpersonen in die betroffenen Vereine eintreten. Die IG als Ganzes kann das mangels Rechtsfähigkeit nicht.
Ob die Einzelpersonen in die Vereine aufgenommen werden, entscheidet in jedem Einzelfall der jeweilige Verein.
JS _________________ ... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.