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Abmahnung

 
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Spaxs01
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.11.2006
Beiträge: 17
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 17:44    Titel: Abmahnung Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen

Stellt euch mal bitte folgenden Fall vor.
Einem Mitarbeiter (Ma) der Firma (Ag) verschlägt es bei einer Betriebsversammlung die Sprache. Die Forderungen des Ag an die Belegschaft zur Rettung des Betriebes empfindet der Ma als derart unverschämt das ihm tatsächlich nichts mehr einfält was er hätte während der Betriebsversammlung sagen können. Also setzt er sich zu Hause hin, sortiert seine Gedanken und schreibt sie dann auf. Am nächsten Arbeitstag sendet er seine Fragen und seine Meinung in Form einer E-Mail durch den Betrieb. In keinem Satz wird der Anspruch auf Richtigkeit erhoben. Einige Tage später sendet die Geschäftsleitung eine E-Mail durch den Betrieb die sich stellenweise inhaltlich mit der des Ma deckt.
Noch einige Tage später wird Ma ins Personalbüro gerufen und erhält vom Personalchef eine Abmahnung. Hierin wird sich auf seine Mail bezogen und Ihm u.a. Diffarmierung der Geschäftsleitung unterstellt. Diffarmierung = Verleumdung §186 StgB. Der Ma fordert den Ag auf die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen weil der Vorwurf nicht der Warheit entspricht. Weitere Vorwürfe sind derart pauschal formuliert das sie auf jeden Singvogel, Strassenköter, Wachmann oder Bankangestellten zutreffen könnten. Den Ma macht das krank. Die Geschäftsleitung rührt sich trotz Aufforderung nicht. Bleibt nur der Weg zum Staatsanwalt wegen der Unterstellung einer Straftat?
Gruß
Spaxs01
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dr.seltsam
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Anmeldungsdatum: 20.11.2005
Beiträge: 1060

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 18:12    Titel: Re: Abmahnung Antworten mit Zitat

Spaxs01 hat folgendes geschrieben::
Den Ma macht das krank.


Verstehe ich nicht, welche Art Krankheit soll denn durch das Verhalten und die Vorwürfe des Arbeitgebers ausgelöst worden sein?

Spaxs01 hat folgendes geschrieben::

Die Geschäftsleitung rührt sich trotz Aufforderung nicht. Bleibt nur der Weg zum Staatsanwalt wegen der Unterstellung einer Straftat?


Was soll das bringen? Wie wäre es denn, wenn Ma einfach weiter arbeitet. Wenn die Abmahnung derart unzutreffend ist, wird sie keine Grundlage für eine spätere Kündigung bilden können.
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

1. Schickt man solche Mails nicht an alle. Das kommt in 99% der Fälle ganz schlecht. Leider gibt es mittlerweile diese Möglichkeit mit einem Klick einen riesen Aufruhr anzuzetteln.
Grundsätzlich gilt im Betrieb: Finger weg von "Mail an alle" ausser man ist der GF oder der BR-Vorsitzende und der sollte sich das auch gut überlegen.

Ansonsten was soll der Staatsanwalt dabei? Völlig falsche Baustelle. Man kann vor dem Arbeitsgericht, da gibt es keine Staatsanwälte, die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen, ob das sinnvoll ist ist allerdings wieder eine ganz andere Frage.

MfG
Matthias
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Spaxs01
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.11.2006
Beiträge: 17
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

@dr.seltsam
wenn der Ma keinen Schlaf mehr findet macht ihn das krank.

der Ag unterstellt dem Ma eine Straftat, nämlich Verleumdung. Diese Unterstellung könnte Üble Nachrede sein und die Kreditwürdigkeit des Ma beeinträchtigen.( §186 StgB)

@matthias.
Wer ist denn man?
Hier wurde explizied auf eine Beteiligungsform an der Betriebsversammlung hingewiesen. Bei deinem Gedankenansatz steht zu befürchten das die verbale Beteiligung auch zu einer Abmahnung führen kann.
Was der Staatsanwalt dabei soll?
Siehe oben. Wenn so etwas Schule macht ist der nächste Schritt; er unterstellt Diebstahl und entlässt den Ma fristlos. Ob das so ist oder nicht.
Gruß
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man unbedingt Lust hat in der Firma weiter zu arbeiten, kann man den AG natürlich gerne wg. Verleumdung anzeigen.

Ich würde allerdings vorschlagen, erstmal den Blutdruck runterfahren und bevor man was macht zu einem Anwalt zu gehen und die Konsequenzen abzukären, danach ist jeder seines Glückes Schmied.

Allerdings zeigt die Erfahrung, dass der AN nicht wirklich am längeren Hebel sitzt.

Ich sehe auch durchaus einen Unterschied ob man in einer Betriebsversammlung was sagt (wo alle dabei sind) oder ob man das per Mail an alle verteilt aber gut, das kann jeder sehen wie er will

MfG
Matthias
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 20:29    Titel: Antworten mit Zitat

Die Chancen, dass eine derartige Email mit der dargestellten Versendungsweise von einem nicht juristisch geschulten Arbeitnehmer *nicht* in abmahnfähiger Weise rechtliche Verstöße enthält/darstellt, düften praktisch gesehen minimal sein.

Generell sollte man in solche einer Situation für die Abmahnung Gott danken, idealerweise einen Experten konsultieren und mit diesem ein Entschuldigungsschreiben aufsetzen, dass die höchstwahrscheinlich rechtswidrigen oder - recht wahrscheinlich - strafbaren Äußererungen im Schreiben zurücknimmt und das Missverständnis hervorhebt.

Falls der besagte Experte wider Erwarten keinen Verstoß finden sollte, kann er dann gleich zum weiteren Vorgehen in der Sache beraten.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Spaxs01
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.11.2006
Beiträge: 17
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

@questionable content

Sehr böse puh, der war echt gut Sehr böse

Also, auch wenn die Chancen verschwindend gering sind.
Zunachst dürften Fragen in keiner weise rechtliche Verstöße beinhalten. Der Ma hat es ja dem Ag überlassen zu antworten. Hat er übrigens nicht gemacht. (Aber sagts nicht weiter Winken )
Bei Meinungsäußerungen stand immer vorab " Nach meiner Meinung:::" Meines Erachtens..." "meine Sichtweise...."
Bei Vorwürfen oder Unterstellungen ist dem Ma eines klar . Vor allem steht " quod erat demonstrandum". Seitens des Ag ist diesbezüglich noch nicht geschehen. Den widerum darf man seit Münte übrigens auch Heuschrecke nennen Lachen
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

Spaxs01 hat folgendes geschrieben::
@questionable content

Sehr böse puh, der war echt gut Sehr böse

Also, auch wenn die Chancen verschwindend gering sind.
Zunachst dürften Fragen in keiner weise rechtliche Verstöße beinhalten. Der Ma hat es ja dem Ag überlassen zu antworten. Hat er übrigens nicht gemacht. (Aber sagts nicht weiter Winken )
Bei Meinungsäußerungen stand immer vorab " Nach meiner Meinung:::" Meines Erachtens..." "meine Sichtweise...."
Bei Vorwürfen oder Unterstellungen ist dem Ma eines klar . Vor allem steht " quod erat demonstrandum". Seitens des Ag ist diesbezüglich noch nicht geschehen. Den widerum darf man seit Münte übrigens auch Heuschrecke nennen Lachen


Ihre Darstellungen belegen ausschließlich meine obigen Darstellungen.

Ihre Rechtsvorstellungen decken sich nicht mit der Realität. Ausgehend von der Annahme, dass die dargestellten Aspekte die Grundlage Ihrer Beurteilung als "in keiner Wise rechtliche Verstöße beinhaltend" bilden, kann ich demnach auf meine obigen Ausführungen verweisen.

Was nun das Ergebnis sein wird, wenn jemand unter Zugrundelegung von grob fehlerhaften rechtlichen Annahmen und unter stark negativer emotionaler Grundhaltung einen kritischen Text über das Verhalten und die Aussagen Dritter erstellt, mag man sich recht leicht vorstellen können.

Als Ergänzung:
"q.e.d." bedeutet im typischen Kontext - "was zu beweisen war" - und würde als Nachsatz zu einem Text bei neutraler Interpretation zu dem Ergebnis führen, dass der Autor seine Äußerungen als beweisfähig versteht - und somit gerade nicht als "Meinung".
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comander01
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Anmeldungsdatum: 02.12.2005
Beiträge: 1604
Wohnort: near lake constanz

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

In meiner Firma haben wir rund 4400 MA, zwei Drittel davon haben PC's mit der Möglichkeit, Mails zu verschicken.
Wenn nur die Hälfte dieser MA bei jeder Unstimmigkeit oder Unzufriedenheit mit Entscheidungen des AG eine Mail an alle Nutzer des EMailprogramms mit seiner Sicht der Dinge schickt, müssten wir gerade in der jetzigen Situation unsere eigentliche Arbeit liegen lassen, um die geistigen Ergüsse der verschiedensten MA zu lesen und versuchen zu verstehen. Das kann nicht korrekt sein.

Wenn mir in der Firma etwas nicht paßt, dann rede ich darüber mit dem BR oder lasse mich eben selber in den BR wählen, um dann für alle MA mitreden und auch kommunizieren zu können. Mit den Augen rollen

Die technische Möglichkeit, allen Usern eine Mail zu schicken, berechtigt niemanden, dies auch zu tun. Außer den explizit berechtigten Personen, wie eben der BR oder die GF.

Ich als MA würde solche Mails als Belästigung sehen. Nicht jeder ist unbedingt an der Meinung des Anderen interessiert, sei sie auch noch so eloquent vorgetragen... Mit den Augen rollen
_________________
Beste Grüße

der comander01
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....es heißt comander01... comander01 ... mit einem - m - ,nicht mit - mm - und mit ner 01 hintendran, so viel Zeit muss sein!
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Roter Bruder
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Anmeldungsdatum: 25.10.2005
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="comander01"... ]eine Mail zu schicken, berechtigt niemanden, dies auch zu tun.:[/quote]



Ist schon verlockend, bei vollster eigener Überzeugung diese Möglichkeit für entsprechende Zwecke auch zu nutzen.

Für schlau und sinnvoll halte ich es in diesem Falle allerdings auch nicht. Mit etwas zeitlichem und gedanklichem Abstand würde ich ein klärendes Gespräch mit dem AG suchen. Es ist leider Gang und Gäbe - berechtigt oder nicht - dass der AN mal wieder am deutlich kürzeren Hebel sitzt.
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comander01
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Anmeldungsdatum: 02.12.2005
Beiträge: 1604
Wohnort: near lake constanz

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist auch verlockend, mit dem Porsche des Chefs ne Weekendspritztour zu machen, welcher immer offen und mit steckendem Schlüssel auf dem Hof steht, trotzdem tut das keiner.
Warum wohl?
Warum sag ich dem Chef nicht, was ich von ihm halte? Selbsterhaltungstrieb? Abhängigkeit? Desinteresse? Gesunder Menschenverstand?
_________________
Beste Grüße

der comander01
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Roter Bruder
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Anmeldungsdatum: 25.10.2005
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

comander01 hat folgendes geschrieben::
Warum sag ich dem Chef nicht, was ich von ihm halte?


Wer keine Alternativen hat, nicht reich ist oder in Kürze keine dicke Erbschaft zu erwarten hat, ist abhängig und wäre schön blöd, wenn er es täte. Oder ein Märtyrer.
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comander01
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Anmeldungsdatum: 02.12.2005
Beiträge: 1604
Wohnort: near lake constanz

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, da hab ich wohl den Ironiebutton vergessen. Ironie Smiley
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Beste Grüße

der comander01
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