Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 25.03.09, 15:45 Titel: Dumme Frage zur Wahrheitspflicht
Wo finde ich eigentlich die Grenzen des Verpflichtungsbereiches des §138 ZPO?
Anders gefragt: verhindert §138 ZPO, daß mich jemand vor Gericht (z.B. in einem Prozeß über einen Kaufvertrag) völlig sachverhaltsfremd fragt, ob ich meine Frau betrüge?
Bzw. verhindert er, daß die Gegenpartei, wenn ich auf auf die Vorhaltung "Sie betrügen Ihre Frau" nicht antworte, dann überall unter Berufung auf §138 III ZPO selbiges herumerzählen darf, ohne daß ich mich noch auf §§186, 187 StGB berufen könnte?
Mir ist klar, daß das nicht geht, mich interessiert aber die dogmatische Begründung. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 26.03.09, 15:29 Titel:
Die dogmatische Begründung findet sich in der Auslegung von § 138 ZPO, die ich mal ergänze:
ZPO und Metzing hat folgendes geschrieben::
(1) Die Parteien haben ihre [den Verfahrensgegenstand betreffende] Erklärungen über [die entscheidungsrelevanten] tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben.
(2) Jede Partei hat sich über die von dem Gegner behaupteten [den Verfahrensgegenstand betreffende entscheidungsrelevante] Tatsachen zu erklären.
Beste Grüße
Metzing, der jetzt weiß, warum der Schaffi in seinem feuerroten Cabrio immer mit wechselnden Gefährtinnen unterwegs ist. _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
und wenn die gegenpartei die treue von schaffi´s gegenwärtiger cabriogefährtin für entscheidungsrelevant hält?
_________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 26.03.09, 17:41 Titel:
So hatte ich mir das auch gedacht, mir war nur nicht klar, ob ich irgendeine Regelung übersehen habe, die womöglich explizit regelt, worauf sich der §138 ZPO bezieht - ähnlich wie man von vielen Gesetzen ja einen Abschnitt "Begriffsbestimmungen" kennt.
(Man merkt schon, daß ich mich oft mit Leuten unterhalte, die bei Rechtsauslegung sehr kreativ sein können. )
Metzing hat folgendes geschrieben::
Metzing, der jetzt weiß, warum der Schaffi in seinem feuerroten Cabrio immer mit wechselnden Gefährtinnen unterwegs ist.
Ich bin doch eher der Schwarz-Fahrer.
juggernaut hat folgendes geschrieben::
und wenn die gegenpartei die treue von schaffi´s gegenwärtiger cabriogefährtin für entscheidungsrelevant hält?
Ich war bei der Frage ja davon ausgegangen, daß wirklich sachfremde Fragen beim Termin gestellt werden. Wenn die Treue von irgendwem wirklich prozeßrelevant ist, ist ja sowieso klar, daß Wahrheitspflicht besteht. Wobei ich das dann im Zweifel erst mal vom Gericht festgestellt wissen gemocht hätte... haben würde... gehabt zu gewußt... oder so. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Ich war bei der Frage ja davon ausgegangen, daß wirklich sachfremde Fragen beim Termin gestellt werden. Wenn die Treue von irgendwem wirklich prozeßrelevant ist, ist ja sowieso klar, daß Wahrheitspflicht besteht. Wobei ich das dann im Zweifel erst mal vom Gericht festgestellt wissen gemocht hätte...
Sehe ich auch so. Das Gericht soll entscheiden, ob die Frage überhaupt zulässig ist
Wenn die Frage dann zum Leidwesen des Beklagten vom Gericht als zulässig gewertet wird, kann er ja immer noch mit roten Wangen und gesenktem Haupt wahrheitsgemäss aussagen, um bei dem schönen Beispiel zu bleiben, dass er künftig nur noch mit der einen Frau im Cabrio ausfährt, die ihm lediglich den Reifen wechseln kann LG Phönix
Ich war bei der Frage ja davon ausgegangen, daß wirklich sachfremde Fragen beim Termin gestellt werden. Wenn die Treue von irgendwem wirklich prozeßrelevant ist, ist ja sowieso klar, daß Wahrheitspflicht besteht. Wobei ich das dann im Zweifel erst mal vom Gericht festgestellt wissen gemocht hätte
Ich gebe zu, tiefere Gedanken habe ich mir dazu bisher auch noch nicht gemacht. Wenn eine sachfremde Frage gestellt wird, dann habe ich die bisher einfach nicht zugelassen. Das war dann auch nie ein weiteres Thema (wenn die Partei es unbedingt will, würde ich die Frage eben per Beschluss zurück weisen und das kann dann in der Beschwerde geklärt werden).
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.