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Rücknahme der Mandatierung RA.

 
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eztul
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 13:58    Titel: Rücknahme der Mandatierung RA. Antworten mit Zitat

noch eine Frage?

eine GmbH hat 2 gleichberechtigte Geschäftsführer ( A + B )

A. beauftragt ein RA gegen X

B ruft die Mandatierung von A an RA zurück gegen X

haben beide A + B nun das so genannte Homberger Schiessen?????

Wie sieht da die Rechtslage aus
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

§35 II GmbhG:

"Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, sind sie alle nur gemeinschaftlich zur Vertretung der Gesellschaft befugt, es sei denn, dass der Gesellschaftsvertrag etwas anderes bestimmt. [...]"

Also hätte A den RA gar nicht rechtswirksam in Vertretung der GmbH beauftragen können, solange der Gesellschaftsvertrag ihm das nicht gestattet.

Was natürlich passiert, wenn lt. Vertrag jeder Gesellschafter das alleine kann - da hätte man bei der Vertragsgestaltung dann wohl besser aufpassen müssen. Winken
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Tim_S.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2008
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 15:13    Titel: Homberger Schießübung Antworten mit Zitat

Tag,
Gesellschaftsrechtliche Lage (unterstellt, A hat im Namen der GmbH gehandelt, nur so macht der Fall Sinn): Wenn beide GF gleichberechtigt sind, dann hat die GmbH den Auftrag an den RA wohl wirksam gekündigt.
Auftragsrechtliche Lage: Mandate an RAe können jederzeit vom Mandanten gekündigt werden, § 627 BGB. Aber: Der RA behält natürlich die bis dahin ausgelösten Gebührenansprüche. Die Geschäftsgebühr nach 2300 VV fällt in dem Moment an, in dem der RA die erste Tätigkeit entfaltet, i. d. R. mit Entgegennahme der Infos.

Edit: Guter Hinweis von MAS. Die Notar verwenden aber zumeist Satzungsformulare, in denen jeder GF handeln kann, wenn die Gfter nicht etwas anderes explizit wünschen.
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eztul
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

danke für dei antwort ok
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