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Hitzeblitz24 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 28.03.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 28.03.09, 04:01 Titel: Bewährungsverlängerung 4 wochen nach Rechtskräftigkeit |
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Hallo
habe Ende2007 1,5 auf 3 Jahre Bewährung für ne Sache von
2000 bekommen BTMG
im Juni 2008 wurde ich in meiner Strasse vom Roller geholt war zwar nicht schuld am unfall und der einzige Personenschaden (2xWadenbein durch JIPPIE)
war halt fahren ohne FE und 0,3 alk
am 08.01.2009 war Verhandlung 2800€ Strafe 3Monate Fahrverbot der Richter
verzichtete auf Bewährungsverlängerung und beide Parteien nahmen das Urteil an
also Rechtskräftig.
5Wochen später hatte ich nen Brief im Kasten das die Bewährung um 6 Monate verlängert wird, das Urteil hatte ich da schon.
WIE GEHT DAS ???????????????????????
Dachte Rechtkräftig gilt für beide Seiten
Kann mir das bitte einer erklären |
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mano FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 28.03.09, 12:23 Titel: |
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Moin,
irgendwie komme ich mit dem Sachvortrag nicht klar:
Hitzeblitz24 hat folgendes geschrieben:: | war halt fahren ohne FE und 0,3 alk |
Hitzeblitz24 hat folgendes geschrieben:: | am 08.01.2009 war Verhandlung 2800€ Strafe 3Monate Fahrverbot der Richter |
Fahrverbot für Fahren ohne FE?
Wodurch verzichtete der Richter denn auf die Verlängerung der BWZ?
mano |
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Dummerchen FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
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Verfasst am: 28.03.09, 15:21 Titel: |
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mano hat folgendes geschrieben:: | Hitzeblitz24 hat folgendes geschrieben:: | war halt fahren ohne FE und 0,3 alk |
Hitzeblitz24 hat folgendes geschrieben:: | am 08.01.2009 war Verhandlung 2800€ Strafe 3Monate Fahrverbot der Richter |
Fahrverbot für Fahren ohne FE? |
Man kann ja durchaus einen Fuehrerschein haben, aber nicht den richtigen. Nicht alle Roller sind in der Mofa-Klasse, fuer manche braucht man einen erwachsenen Mopped-Schein. |
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dangermouse FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.06.2008 Beiträge: 319
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Verfasst am: 28.03.09, 15:26 Titel: |
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Das heißt mit einem 50er Roller kann man noch mit dem alten 3er Fürerschein rumdüsen.
Es gilt das rechtskräftige Urteil. Da kann hinterher nichts mehr kommen.
Bitte mal abklären mit dem Anwalt. |
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Dummerchen FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
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Verfasst am: 28.03.09, 15:28 Titel: |
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dangermouse hat folgendes geschrieben:: | Das heißt mit einem 50er Roller kann man noch mit dem alten 3er Fürerschein rumdüsen. |
Das muss dann aber ein sehr alter 3er sein. Die Generation, die sowas noch hat, faehrt haeufig keinen Roller mehr, da macht die Arthrose zu sehr zu schaffen. |
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windalf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 28.03.09, 15:36 Titel: |
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Zitat: |
Das muss dann aber ein sehr alter 3er sein. Die Generation, die sowas noch hat, faehrt haeufig keinen Roller mehr, da macht die Arthrose zu sehr zu schaffen.
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Du meinst 125er wo der Stichtag ca. 1980 war (also die meisten über 50 sind die das noch dürfen) oder?
50er darf auch mein kleiner Burder noch fahren und der ist noch weit weg von der 30... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B |
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Hitzeblitz24 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 28.03.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 29.03.09, 09:45 Titel: Details |
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Also noch n paar Details
Roller 50ccm nix verändert
Ich Baujahr 1970 leicht verändert
zur Situation
nach dem Rollerunfall bekam ich einen Brief der Staatsanwaltschaft der von
der Anklage her (sachlich wie anklagetechnisch) echt ok war (die STA gibt ja
eigentlich erst mal Gas) dann sehe ich dass die Richterin die selbe ist die mich in der
BTMG sache auf Aussage verknackt hat
am Tag der Verhandlung wir diese aber krank und hatte einen andern Richter
dessen Aussage war (erhalte doppel Bewährung allgemein nicht für sinnvoll
und da ich ja eine festanstellung und sozial blabla und unser Land eh Geld brauch usw schöne Geldstrafe und 3Mon fahrverbot is ok
Urteil wurde verkündet STA hats angenommen. Ich ebenso somit RECHTSKRÄFTIG
sagt der Herr Richter und alle gehen heim.
5 Wo später Liebesbrief wie oben beschrieben
UNTERZEICHNET von der Frau Richterin die am Verhandlungstag krank war ??????????
**** Kinder oder Vergewaltigst will keiner dein Lappen aber rauchst ma was bist Geächtet is ja auch keine Steuer drauf und Alk macht ja auch schön blöd und Mundtot
aber das ist halt RECHT DU bist Deutschland arbeiten fresse halten 1 j vor der Rente sterben dann warst guter Junge
das ist meine perönliche Meinung
Wie bzw wo is die Rechtslage |
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Hitzeblitz24 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 28.03.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 29.03.09, 10:08 Titel: |
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Also noch n paar Details
Roller 50ccm nix verändert
Ich Baujahr 1970 leicht verändert
zur Situation
nach dem Rollerunfall bekam ich einen Brief der Staatsanwaltschaft der von
der Anklage her (sachlich wie anklagetechnisch) echt ok war (die STA gibt ja
eigentlich erst mal Gas) dann sehe ich dass die Richterin die selbe ist die mich in der
BTMG sache auf Aussage verknackt hat
am Tag der Verhandlung wir diese aber krank und hatte einen andern Richter
dessen Aussage war (erhalte doppel Bewährung allgemein nicht für sinnvoll
und da ich ja eine festanstellung und sozial blabla und unser Land eh Geld brauch usw schöne Geldstrafe und 3Mon fahrverbot is ok
Urteil wurde verkündet STA hats angenommen. Ich ebenso somit RECHTSKRÄFTIG
sagt der Herr Richter und alle gehen heim.
5 Wo später Liebesbrief wie oben beschrieben
UNTERZEICHNET von der Frau Richterin die am Verhandlungstag krank war ??????????
**** Kinder oder Vergewaltigst will keiner dein Lappen aber rauchst ma was bist Geächtet is ja auch keine Steuer drauf und Alk macht ja auch schön blöd und Mundtot
aber das ist halt RECHT DU bist Deutschland arbeiten fresse halten 1 j vor der Rente sterben dann warst guter Junge
das ist meine perönliche Meinung
Wie bzw wo is die Rechtslage |
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gotto FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.03.2007 Beiträge: 1802 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 30.03.09, 13:32 Titel: |
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Auf Grund Ihrer Stammtischpolemik nur kurz:
Urteil und Bewährungsverlängerung sind 2 völlig verschiedene Sachen.
Das rk. Urteil hat damit nur insoweit was zu tun, als dass es die Grundlage für die Verlängerung sein dürfte... _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung! |
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Pünktchen FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2634
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Verfasst am: 30.03.09, 19:49 Titel: |
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gotto hat folgendes geschrieben:: |
Urteil und Bewährungsverlängerung sind 2 völlig verschiedene Sachen.
Das rk. Urteil hat damit nur insoweit was zu tun, als dass es die Grundlage für die Verlängerung sein dürfte... |
Ja, sollte sich auch eher darüber freuen, dass es nur eine Verlänger der Bewährungsfrist war. Es hätte auch eine Aufhebung der Bewährung sein können.
http://dejure.org/gesetze/StGB/56f.html |
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