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Bewährungsverlängerung 4 wochen nach Rechtskräftigkeit

 
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Hitzeblitz24
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Anmeldungsdatum: 28.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 04:01    Titel: Bewährungsverlängerung 4 wochen nach Rechtskräftigkeit Antworten mit Zitat

Hallo

habe Ende2007 1,5 auf 3 Jahre Bewährung für ne Sache von
2000 bekommen BTMG

im Juni 2008 wurde ich in meiner Strasse vom Roller geholt war zwar nicht schuld am unfall und der einzige Personenschaden (2xWadenbein durch JIPPIE)
war halt fahren ohne FE und 0,3 alk
am 08.01.2009 war Verhandlung 2800€ Strafe 3Monate Fahrverbot der Richter
verzichtete auf Bewährungsverlängerung und beide Parteien nahmen das Urteil an
also Rechtskräftig.
5Wochen später hatte ich nen Brief im Kasten das die Bewährung um 6 Monate verlängert wird, das Urteil hatte ich da schon.

WIE GEHT DAS ??????????????????????? Geschockt
Dachte Rechtkräftig gilt für beide Seiten

Kann mir das bitte einer erklären Frage Frage
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

irgendwie komme ich mit dem Sachvortrag nicht klar:


Hitzeblitz24 hat folgendes geschrieben::
war halt fahren ohne FE und 0,3 alk


Hitzeblitz24 hat folgendes geschrieben::
am 08.01.2009 war Verhandlung 2800€ Strafe 3Monate Fahrverbot der Richter

Fahrverbot für Fahren ohne FE?

Wodurch verzichtete der Richter denn auf die Verlängerung der BWZ?

mano
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Dummerchen
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

mano hat folgendes geschrieben::
Hitzeblitz24 hat folgendes geschrieben::
war halt fahren ohne FE und 0,3 alk


Hitzeblitz24 hat folgendes geschrieben::
am 08.01.2009 war Verhandlung 2800€ Strafe 3Monate Fahrverbot der Richter

Fahrverbot für Fahren ohne FE?


Man kann ja durchaus einen Fuehrerschein haben, aber nicht den richtigen. Nicht alle Roller sind in der Mofa-Klasse, fuer manche braucht man einen erwachsenen Mopped-Schein.
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dangermouse
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Anmeldungsdatum: 27.06.2008
Beiträge: 319

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

Das heißt mit einem 50er Roller kann man noch mit dem alten 3er Fürerschein rumdüsen.

Es gilt das rechtskräftige Urteil. Da kann hinterher nichts mehr kommen.
Bitte mal abklären mit dem Anwalt.
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Dummerchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

dangermouse hat folgendes geschrieben::
Das heißt mit einem 50er Roller kann man noch mit dem alten 3er Fürerschein rumdüsen.


Das muss dann aber ein sehr alter 3er sein. Die Generation, die sowas noch hat, faehrt haeufig keinen Roller mehr, da macht die Arthrose zu sehr zu schaffen.
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windalf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Das muss dann aber ein sehr alter 3er sein. Die Generation, die sowas noch hat, faehrt haeufig keinen Roller mehr, da macht die Arthrose zu sehr zu schaffen.

Du meinst 125er wo der Stichtag ca. 1980 war (also die meisten über 50 sind die das noch dürfen) oder?

50er darf auch mein kleiner Burder noch fahren und der ist noch weit weg von der 30...
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
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Hitzeblitz24
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Anmeldungsdatum: 28.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 09:45    Titel: Details Antworten mit Zitat

Also noch n paar Details

Roller 50ccm nix verändert
Ich Baujahr 1970 leicht verändert

zur Situation
nach dem Rollerunfall bekam ich einen Brief der Staatsanwaltschaft der von
der Anklage her (sachlich wie anklagetechnisch) echt ok war (die STA gibt ja
eigentlich erst mal Gas) dann sehe ich dass die Richterin die selbe ist die mich in der
BTMG sache auf Aussage verknackt hat

am Tag der Verhandlung wir diese aber krank und hatte einen andern Richter
dessen Aussage war (erhalte doppel Bewährung allgemein nicht für sinnvoll
und da ich ja eine festanstellung und sozial blabla und unser Land eh Geld brauch usw schöne Geldstrafe und 3Mon fahrverbot is ok
Urteil wurde verkündet STA hats angenommen. Ich ebenso somit RECHTSKRÄFTIG
sagt der Herr Richter und alle gehen heim.


5 Wo später Liebesbrief wie oben beschrieben
UNTERZEICHNET von der Frau Richterin die am Verhandlungstag krank war ??????????

**** Kinder oder Vergewaltigst will keiner dein Lappen aber rauchst ma was bist Geächtet is ja auch keine Steuer drauf und Alk macht ja auch schön blöd und Mundtot
aber das ist halt RECHT DU bist Deutschland arbeiten fresse halten 1 j vor der Rente sterben dann warst guter Junge

das ist meine perönliche Meinung

Wie bzw wo is die Rechtslage
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Hitzeblitz24
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Anmeldungsdatum: 28.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

Also noch n paar Details

Roller 50ccm nix verändert
Ich Baujahr 1970 leicht verändert

zur Situation
nach dem Rollerunfall bekam ich einen Brief der Staatsanwaltschaft der von
der Anklage her (sachlich wie anklagetechnisch) echt ok war (die STA gibt ja
eigentlich erst mal Gas) dann sehe ich dass die Richterin die selbe ist die mich in der
BTMG sache auf Aussage verknackt hat

am Tag der Verhandlung wir diese aber krank und hatte einen andern Richter
dessen Aussage war (erhalte doppel Bewährung allgemein nicht für sinnvoll
und da ich ja eine festanstellung und sozial blabla und unser Land eh Geld brauch usw schöne Geldstrafe und 3Mon fahrverbot is ok
Urteil wurde verkündet STA hats angenommen. Ich ebenso somit RECHTSKRÄFTIG
sagt der Herr Richter und alle gehen heim.


5 Wo später Liebesbrief wie oben beschrieben
UNTERZEICHNET von der Frau Richterin die am Verhandlungstag krank war ??????????

**** Kinder oder Vergewaltigst will keiner dein Lappen aber rauchst ma was bist Geächtet is ja auch keine Steuer drauf und Alk macht ja auch schön blöd und Mundtot
aber das ist halt RECHT DU bist Deutschland arbeiten fresse halten 1 j vor der Rente sterben dann warst guter Junge

das ist meine perönliche Meinung

Wie bzw wo is die Rechtslage
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gotto
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

Auf Grund Ihrer Stammtischpolemik nur kurz:

Urteil und Bewährungsverlängerung sind 2 völlig verschiedene Sachen.

Das rk. Urteil hat damit nur insoweit was zu tun, als dass es die Grundlage für die Verlängerung sein dürfte...
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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Pünktchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 19:49    Titel: Antworten mit Zitat

gotto hat folgendes geschrieben::

Urteil und Bewährungsverlängerung sind 2 völlig verschiedene Sachen.

Das rk. Urteil hat damit nur insoweit was zu tun, als dass es die Grundlage für die Verlängerung sein dürfte...

Ja, sollte sich auch eher darüber freuen, dass es nur eine Verlänger der Bewährungsfrist war. Es hätte auch eine Aufhebung der Bewährung sein können.

http://dejure.org/gesetze/StGB/56f.html
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