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Musik und Filme im Internet, viele Fragen dazu.

 
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hbss
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2007
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 10:42    Titel: Musik und Filme im Internet, viele Fragen dazu. Antworten mit Zitat

Das sind mehrere Fragen. Ich fange mal an.
Ich singe ein Lied von eine Popgruppe.
Das ist erlaubt oder?
2
Ich singe das Lied auf CD.
Das ist erlaubt oder?
3
Ich bringe die CD aus der Wohnung.
Das ist verboten oder?
4
Ich lade die CD ins Internet.
Das ist verboten?
5
Ich mache neuen Text und aendere die Melodie und stelle es ins Internet.
Das ist verboten oder?
6
Ich sehe auf einer DVD die Popgruppe macht den Hitlergruss.
Dann male ich mit PC einen roten Pfeil auf die Szene und lade das ins Internet.
Das ist auch verboten oder?
7
Ich mache eine Doktorarbeit ueber die Popgruppe und lege als Beiwerk Video bei
und das ist erlaubt oder und lade es ins Internet?


Danke erstmal.
Ich habe noch ein paar Frgen dazu.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

1. zum privaten Gebrauch ja
2. zum privaten Gebrauch ja
3. Nein
4. Ja
5. In den meisten Fällen ja, aber in Ausnahmefällen womöglich erlaubt
6. Ja
7.1 Je nach Verhältnismäßigkeit ist das entweder vom Zitatrecht gedeckt, oder nicht. Deswegen mal ja, mal nein.
7.2 siehe 7.1
_________________
Geist ist Geil!
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hbss
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2007
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

punkt 7 ist also heikel
heisst das wenn viele sachen drin sind
und das wird nur erwaehnt ist es erlaubt oder
wenn ich nur über das video schreibe ist es erlaubt?

danke für hilfe.

was heisst das nein in punkt 3
es ist erlaubt oder nicht
weil wenn ich zb die cd dem karl gebe und er verkauft sie auf dem flohmarkt
das geht ja nicht.
oder ist das nur dem karl sein problem wenn ich sie ihm schenke?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist nur "dem Karl sein Problem" (der Dativ ist den Akkusativ seinen besten Freund).

Es ist natürlich erlaubt, eine selbstgebrannte CD "aus der Wohnung" zu bringen.

Sie können die im Auto hören, einem Freund (!) schenken/leihen etc.

Nur an nicht persönlich verbundene Personen dürfen Sie die Inhalte nicht verbreiten, wenn Sie daran keine Rechte haben.
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Zu 3. Das reine verbringen einer Privatkopie ausserhalb der Wohnung ist kein Problem und nicht strafbar. Sie dürfen die Kopien (solange sie rechtmäßig sind) auch wochenlang in ihrem Auto spazieren fahren. Auch die Schenkung an Freund Karl ist unter der Vorrausetzung des §53 UrhG kein Problem. Was karl dann damit macht, ist sein Problem.

Zu 7.1 und 7.2 : Damit das Zitatrecht greift, muss erstmal ein eigenes Werk geschaffen werden. Darin darf man dann, im nötigen Umfang, fremde Werke zitieren. Der nötige Umfang ergibt sich immer aus dem Zweck des Zitats. Also wenn man eine These mit dem Video belegen möchte, für die es aber nur einen 10sek. Ausschnittes des Videos bedarf, dann ist es nicht zulässig, daß ganze Video zu verbreiten, bzw. zu "zitieren".
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist an Punkt 5 kritisch zu sehen? Wenn doch durch die Veränderung der Melodie und des Textes das Ursprungswerk nicht mehr zu erkennen ist, ist es doch an sich ein neues Lied.
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Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist kritisch, wenn Änderungen des Textes und Melodie eben nicht ausreichen um eine eigene Schöpfung zu begründen. So reicht es nicht aus, den Text in eine andere Sprache zu übersetzen oder einzelne Worte auszutauschen und die Melodie die nur auf anderen Instrumenten zu spielen und ab und zu ein paar eigene Passagen einzustreuen.
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Also wäre es Auslegungssache, wann eine Verändeurng nur eine Art Coverversion darstellt oder dann doch zu einer eigenen Neuschöpfung geführt hat.

Eine Melodie ist m.E. auch noch nicht geändert, nur wenn sie durch andere Instrumente dargeboten wird. Das ändert nur die Klangfarbe...
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hbss
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Anmeldungsdatum: 14.02.2007
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

danke fuer die hilfen.
gibt es nicht so eine regelung
zb musik
7 toene sind erlaubt also wenn ein lied gemacht wird und das besteht aus 100 liedern und das war legal und kostete kein urheberrechte weil die nur kleine schnippsel benutzt haben?

wie ist es mit den schwarzen balken im gesicht oder ist das auch verboten?
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