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Lotterie-Trick - reingefallen!!!!!

 
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bolle90
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Anmeldungsdatum: 27.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 21:59    Titel: Lotterie-Trick - reingefallen!!!!! Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe, wie es aussieht, ein ernsthaftes Problem. Seit ein paar Wochen rufen andauernd unterdrückte Nummern mich an, auf meinem Handy-Display steht "Witheld ruft an". Keine Ahnung, ich bin nie rangegangen, bzw es hat sich einmal keiner gemeldet.

Nun zum Problem. Heute war ich beim abwaschen und meine Freundin kam runter und meinte das mich jemand sprechen möchte, ich ahnte schon das nun ein Typ ausn Call Center dran sein würde, und tatsächlich, wir befürchtet hatte ich recht.
Er meinte zu mir das ich mich vor paar Monaten einmal für die Lotterie registreirt habe bei ihnen und meine "Kündigungsfrist" für ein neuen 12-Monatsvertrag abgelaufen sei. Zu dem Moment war ich am überlegen, einfach aufzulegen, wie ich es eigtl immer mache (warum heute nicht!!!), dann habe ich das Überlegen bekommen , das ich tatsächlich im Sommer letzen Jahres an Gewinnspielen teilgenommen habe und vorraussichtlich irgendwelche AGB's nicht richtig gelesen habe. Er meinte zu mir am Telefon das ich mir aber keine Sorgen mache müsse, denn er könnte die Vertragslaufzeit nur heute auf 3 Monate verkürzen, so das die 12 Monate zerfallen und ich aus der "Gewinnspiel-Register" für immer druassen sein würde. Nun ja, der Anruf war sehr überraschend und mich war leicht überfordert und bekam ein wenig Panik wegen ein 12 Monats-Vertrag a 49 Euro. Da ich keinen 12 Monatsvertrag haben wollte meinte ich natürlich das ich den 3 Monatsvertrag dann nehmen möchte natürlich a 79 euro!!!! ...(wenn ich jetzt darüber nachdenke, war ich eifnach nur blöd!!) er meinte das sein Kollege mich gelich nocheinmal anrufen werde und alles weiterer besprechen werde.....vorm auflegen wollt er noch meine Bankdaten "vergleichen" ...natürlich, ich weis nich warum, habe sie in eile gegegben Traurig ... ich weis nicht warum , er meinte zwar das er sie schon hat, er wollte aber nur sichergehen ob er mit dem richtigen spreche.... 5 minuten später rief mich sein kollege an ... nun gehts los ... er meinte (er hat sowas von schnell gesprochen) ob ich damit einverstanden bin das das telefongespräch aufgezeichnet wird... ich meinte "ok" ...dann hat er meine Adresse verglichen ... und hat gefragt ob ich damit einverstanden bin das ich ein 3 Monats vertrag annheme statt des 12 monatsvertrag, .. da habe ich aber ersteinmal widersprochen! Ich meinte zu ihm das ich gar nicht weis worum es wirklicj geht und warum ich schonmal einen Vertrag hatte bei ihm! Denn zuvor habe ich nichts gemacht, und dsa knapp 9 Monate! ... Aufeinmal, sowas von aggressiv, schrie er mich an was mir einfiele, warum ich dazwischen rede .. "das kann alles nicht sein" "nun ist alles futsch" .... und denn meinte ich .. "das ist doch nicht mein problem", worauf er sehr aggressiv sagte "so! Mal unter uns herr XXXX, sie wollen doch sicherlich keinen 12 monatsvertrag eingehen, habe ich recht???? Denn ich kann ihen den auch anbieten!!!". .. und zwar sehr aggressiv.. zu dem zeitmoment dacht ich nur, das das alles rechtens ist und ich wohl damit besser gedient bin wenn ich den 3 monatsvertrag nehme .... nachdem er alles abgefrgat hat und ich damit einverstanden bin das zu zahlen und weiteres war es ausch schon nach 25 sekunden vorbei ......


... seitdem habe ich überlegt, und überlegt und nochmals überlegt, ....

erst später habe ich gemerkt, das ich total verarscht wurde und ich ein telefon-vertrag abgeschlossen habe, der 3 monate dauert und 79 euro kostet pro monat! Wie dumm ich eigt bin!!
Und nun zur rechtlichen Frage,....seit dem 1.1.2009 gibt es doch das neue Gesetz, das online- und Telefonglücksspiele verboten sind. Stimmt das? Heisst das für mich konkret, das ich mir keine Sorgen machen muss, da der unseriöse anbieter am telefon keine befugnis zu sowas hat?

Will der Anbieter mit seinen Anrufen und Telefon-Verträgen den Leuten einschüchtern, damit sie das Geld von der Bank einziehen können?

Ich habe nun folgendes vorgehabt, sobald der erste Betrag abggebucht worden ist, wollte ich eine rückbuchung veranschlagen und die Befugnis verweigern, das sie nochmals abbuchen können, zu dem wollte ich Montag meinen Telefon-Anbieter kontaktieren und versuchen eine neue Telefonnumer zu bekommen, um von den Gesellschaften abstand halten zu können...Wie ist die Rechtslage?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen !
Danke schon mal im vorraus

bolle

mfg!
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Big Guro
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich ist es möglich Verträge über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen telefonisch abzuschließen. Leider gibt es noch nicht mal ein Widerrufsrecht.

BGB § 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.


(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

4.zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen,

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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Big Guro hat folgendes geschrieben::
Grundsätzlich ist es möglich Verträge über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen telefonisch abzuschließen. Leider gibt es noch nicht mal ein Widerrufsrecht.

Was sich aber bald ändern soll.
Tagesschau hat folgendes geschrieben::
Für die Verbraucher sei es außerdem wichtig zu wissen, dass es keine Ausnahme mehr geben werde vom 14-tägigen Widerrufsrecht für Geschäfte, die über Telefon oder Internet abgeschlossen werden. Telefonisch geschlossene Verträge mit Wett- und Lotterieanbietern sowie für Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte sollen künftig innerhalb eines Monats widerrufen werden können.

Quelle

Aber noch gilt natürlich das von Ihnen geschriebene. Winken
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Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Big Guro
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

nordlicht02 hat folgendes geschrieben::


Was sich aber bald ändern soll.


Tagesschau hat folgendes geschrieben::
Für die Verbraucher sei es außerdem wichtig zu wissen, dass es keine Ausnahme mehr geben werde vom 14-tägigen Widerrufsrecht für Geschäfte, die über Telefon oder Internet abgeschlossen werden. Telefonisch geschlossene Verträge mit Wett- und Lotterieanbietern sowie für Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte sollen künftig innerhalb eines Monats widerrufen werden können.

Quelle




Das hab ich auch schon gelesen. Habe mich aber gefragt, was ist wenn sich der Anbieter erst nach einem Monat meldet und Geld haben möchte.
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bolle90
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Anmeldungsdatum: 27.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 23:36    Titel: re Antworten mit Zitat

Vielen Dank schonmal für die Antworten,

und was ist mit dem Gesetz das ab dem 1.1.2009 keine Glücksspiele mehr online oder am Telefon abgeschlossen werden dürfen?

Und wie gehe ich jetzt vor?

Danke!
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erlotanier
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 25.03.2009
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Meines Wissens ist es verboten, über das Internet Glücksspielverträge abzuschließen.
Verbotene Verträge sind sittenwidrig, und damit nichtig.
Lassen Sie die entsprechenden Lastschriften von Ihrer Bank zurück buchen.
Einen gerichtlichen Mahnbescheid werden Sie nicht nicht bekommen.
Falls doch, erheben Sie Widerspruch.
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bolle90
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Anmeldungsdatum: 27.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ok Vielen Dank!
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

erlotanier hat folgendes geschrieben::
Meines Wissens ist es verboten, über das Internet Glücksspielverträge abzuschließen.
Verbotene Verträge sind sittenwidrig, und damit nichtig.
Lassen Sie die entsprechenden Lastschriften von Ihrer Bank zurück buchen.
Einen gerichtlichen Mahnbescheid werden Sie nicht nicht bekommen.
Falls doch, erheben Sie Widerspruch.


Da ist ja nun wirklich nahezu alles falsch.

1.) Lotterieverträge können sehr wohl über das Internet abgeschlossen werden, daher ja die Ausnahme im 312d BGB.

2.) Verträge, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen, sind nicht wegen evtl. Sittenwidrigkeit nichtig, sondern weil es 134 BGB so bestimmt.

3.) Konkreter Rechtsrat ist hier nicht erwünscht, daher die Ermahnung, unsere Forenregeln zu beachten!
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
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bolle90
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Anmeldungsdatum: 27.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

jetzt versteh ich gar nichts mehr
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