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XY ist arbeitslos und erhält Arbeitslosengeld. Er nimmt eine Trainingsmaßnahme wahr und erhält in Folge einen Arbeitsvertrag zum 23. eines Monats. Im darauffolgenden Monat erhält er das Entgelt für die Zeit vom 23. bis zum Monatende vom neuen Arbeitgeber. Das Arbeitslosengeld für den Monat des Arbeitsantritts hat er voll erhalten, vom Arbeitsamt aber gleichzeitig eine Rückforderung für die Zeit ab dem 23. des Monats. Die erste "normale" Lohnzahlung erfolgt nach 7 Wochen Arbeit.
In der Zwischenzeit hat der Arbeitnehmer XY keine weiteren Einkünfte (außer des Entgelt für die eine Woche - das er aber gleich dem Arbeitsamt wieder überweisen muss wegen der Überzahlung).
Gibt es hierzu Regelungen zugunsten des XY? Ist es rechtens das Arbeitslosengeld sofort einzustellen? Welche Möglichkeiten gibt es für XY seinen Lebensunterhalt zu bestreiten?
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 27.03.09, 21:47 Titel:
Du hast Alg2 bekommen und das wird im voraus bezahlt. Lohnleistungen werden erst nach getaner Arbeit geleistet. Daher die Rückforderung. Möglicherweise kann man sich ein Darlehn bei der Arge holen.
Dieses Problem dürften die meisten Alg2-Empfänger bei einem Arbeitsantritt bekommen.
Gibt es hierzu Regelungen zugunsten des XY? Ist es rechtens das Arbeitslosengeld sofort einzustellen? Welche Möglichkeiten gibt es für XY seinen Lebensunterhalt zu bestreiten?
Mal als Tipp für die Zukunft: Immer min 2 Monatsgehälter auf einem Tagesgeldkonto haben.
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