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Verfasst am: 27.03.09, 17:22 Titel: haus auf erbbaugrundstück an kinder schenken
eltern haben ein 2-fam.-haus auf einem erbbau (erbpacht?)-grundstück der kirche und
wollen das haus vorzeitig an ihre beiden kinder verschenken. für sich selbst wollen sie
ein nießbrauchrecht der unteren wohnung und in der oberen wohnung soll ein sohn
wohnen. der andere sohn wohnt nicht im haus. 1) ist das machbar?
2) wer muss die erbpacht und die bei einem haus anfallenden kosten, wie versicherung
und reparatur zahlen?
3) im ug ist ein zimmer an einen studenten vermietet. können die eltern die miete be-
anspruchen?
Die Vereinbarung eines Nießbrauchs bedeutet i.d.R. dass der Nießraucher "wirtschaftlicher" Eigentümer ist und alle Kosten zu tragen hat. Im Gegenzug dafür erhält er die Mieteinnahmen.
Man sollte sich beim Notar beraten lassen, da der Vertrag notariell beurkundet werden muss.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 28.03.09, 15:53 Titel:
Es könnte sein, dass in dem Erbbaurechtsvertrag vereinbart worden ist, dass der Eigentümer des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstücks einer Veräußerung des Erbbaurechts zustimmen muss. In diesem Fall könnte es sich empfehlen, zunächst mit dem Grundstückseigentümer Kontakt aufzunehmen, bevor ein Notar mit der Beurkundung des Erbbaurechtsübertragungsvertrags beauftragt wird.
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