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BU - muß man mitteilen, wenn man seinen Beruf wechselt?

 
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o0Pascal0o
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Anmeldungsdatum: 06.06.2007
Beiträge: 135
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 22:52    Titel: BU - muß man mitteilen, wenn man seinen Beruf wechselt? Antworten mit Zitat

Hallo,

muß man der BU mitteilen, wenn man eine andere Ausbidlung macht bzw. abgeschlossen hat und dann in diesem Beruf weiterarbeitet?

Gruß

Pascal
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zuberbühler
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Anmeldungsdatum: 26.06.2008
Beiträge: 186
Wohnort: Oyten

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Pascal,

nein. Zumindest gilt das für Verträge, die in den letzten Jahren abgeschlossen wurden. Ob das auch für ältere Policen gilt, weiß ich nicht.

Zur Sicherheit empfiehlt sich einmal mehr ein Blick in das Bedingungswerk unter den Obliegenheiten (während der Vertragsdauer).

Mit besten Grüßen
zuberbühler
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o0Pascal0o
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Anmeldungsdatum: 06.06.2007
Beiträge: 135
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

Die Versicherungsurkunde ist von September 2003. "Humbug Müllheimer"

"Während der Vertragsdauer" oder ähnliches gibt es dort gar nicht. Oft steht dort aber auch: "Auszug aus den Versicherungsbedingungen". Also steht dort gar nicht alles drin anscheinend.


Zuletzt bearbeitet von o0Pascal0o am 26.03.09, 21:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Keine Anzeigepflicht bei Berufswechsel oder Gefahrerhöhung.


aus der Werbung eines BU Versicherers
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

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o0Pascal0o
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Anmeldungsdatum: 06.06.2007
Beiträge: 135
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

...aus der Werbung der "Humbug Müllheimer"? ...und 2003?
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 07:32    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist eigentlich so schwer daran, beim Versicherer nachzufragen?
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
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o0Pascal0o
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Anmeldungsdatum: 06.06.2007
Beiträge: 135
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ich mach das einfach mal... hoffentlich entstehen mir dadurch keine Nachteile.. von wegen - "aha, ein Ahnungsloser, den ziehen wir jetzt erst einmal ab".
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dangermouse
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Anmeldungsdatum: 27.06.2008
Beiträge: 319

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 23:05    Titel: Antworten mit Zitat

bei der BU gibt es 4 Klassen. Diese richten sich nach deinem Beruf.
Klasse 1 müsste was mit Büro sein.
Wenn man jetzt in eine andere Klasse fällt und dies der Versicherung nicht mitgeteilt bwird dann ist die Versicherung im Falle von den Pflichten befreit.
Außerdem muss man schauen das man auch in der richtigen Klasse ist. Denn meist werden die Leute in die Falsche Klasse eingeteilt nur um Geld zu sparen. Auch hier gilt im Falle ist dann die Versicherung von den Leistungen befreit.
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o0Pascal0o
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Anmeldungsdatum: 06.06.2007
Beiträge: 135
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 27.03.09, 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

aber müsste die Klasse nicht in der Versicherungsurkunde stehen? Da steht nämlich nichts von einer Klasse oder Ähnlichem.

Also wenn man eine BUZ hat, dann spricht man ja in der Regel nur mit seinem Vermittler, nie mit der Versicherung selbst.

Was hat dann folgender Vertragsinhalt mit der Angabe des Berufswechsels zu tun:

"§15 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versicherungsverhältnis beziehen?
(1)Mitteilungen, die das bestehende Versicherungsverhältnis betreffen, sind stets schriftlich abzugeben; sie werden wirksam, sobald wir sie erhalten haben. Vermittler sind zu ihrer Entgegennahme nicht bevollmächtigt."
Dürfte ich in einem solchem Fall, meine Mitteilung des Berufswechsels nicht mehr an den Vermittler weitergeben, mit dem man ja ansonsten ausschliesslich kommuniziert hat, seit vor Vertragsbeginn.

Gruß

Pascal
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dangermouse
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.06.2008
Beiträge: 319

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 00:27    Titel: Antworten mit Zitat

Es muss schriftlich der versicherung mitgeteilt werden da diese die Originale hat und diese ändern kann, nicht der Vermittler.
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zuberbühler
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Anmeldungsdatum: 26.06.2008
Beiträge: 186
Wohnort: Oyten

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wenn man jetzt in eine andere Klasse fällt und dies der Versicherung nicht mitgeteilt bwird dann ist die Versicherung im Falle von den Pflichten befreit.


Wo steht das?

Die aktuellen Musterbedingungen sehen das nicht vor! Wer heute als Bürokaufmensch eine BU abschließt, mit entsprechend niedrigen Beiträgen, kann anschließend eine Umschulung zum Sprengmeister machen. Es ist dann der Beruf Sprengmeister zum Tarif Bürokaufmann versichert!

Ich kann aber nicht sagen, ob das auch für Verträge gilt, die vor 15 oder 30 Jahren abgeschlossen worden sind.

Mit besten Grüßen
zuberbühler
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dangermouse
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Anmeldungsdatum: 27.06.2008
Beiträge: 319

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

Oh Backe.

Also die Klassen haben schon eine Berechtigung.
Ob man Büromensch ist oder Gießer in einer Gießerei ist, ist schon mal Klar.
Bei einem gießer ist mal sicher dass hier Das Risiko höher ist Krank zu werden als bei einem Büromensch der gerade seinen Fingerbnagel abbricht.

Hier ist es auch wichtig das man Krankeheiten angibt.
Denn hierfür muss man auch unterschreiben.


Bei meiner steht:

Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes:
Verlewtzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten....

Wichtig:

... ist es notwendig, dass Sie die beiligenden Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet......
Bitte beachten Sie, dass sSie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen.

Das ist doch der Grund warum einige Schlappenflicker von derX Vermögensberatung junge Menschen in eine Billige tarifgruppe eingruppieren. Den der Versicherungsmensch kassiert trotzdem sein 900 Eier. Im ist es eh egal. Denn er möchte nur für seinen Kunden soviel wie Möglich an Geld sparen.

Wo ist denn das Problem bescheid zu geben das man den Beruf gewechselt hat. dieser kann dann ggb. die Klasse wechseln und die geänderte police bekommen Sie dann.
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o0Pascal0o
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Anmeldungsdatum: 06.06.2007
Beiträge: 135
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

also von Büromensch zu Erzieher. Wenn es die gleiche Klasse ist dann ist ja auch nix anzgeben, oder?

Und wenn zuberbühler sagt, vor 15 Jahren... meine ist von 2003, dann muß ich das wohl nicht mehr machen.

Und auch bei dangermouse steht ja nichts davon, dass man während der Vertragslaufzeit einen Berufswechsel angeben muß - eben nur vorher ->vorvertragliche Anzeigepflicht.

Das Problem ist, wenn man eine OP hat machen müssen in letzter Zeit und den Beruf gewechselt hat und die Versicherung von der OP weiß, weil sie dafür bereits BU-Rente hat zahlen müssen. Wenn man dann angibt, dass man jetzt seinen Beruf gewechselt hat - dann sagen die evlt. -> dann sind sie Draußen - oder sie zahlen 100€ mehr pro Monat.
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dermayer
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Anmeldungsdatum: 11.08.2006
Beiträge: 107
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

dangermouse hat folgendes geschrieben::

Bei meiner steht:

Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes:
Verlewtzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten....


Genau SO.. VORvertragliche.. das ist, wie der Wortlaut schon erkennen lässt, etwas anderes als eine Anzeigeflicht WÄHREND der Vertragslaufzeit..

Im Ürigen hat sich zusätzlich auch das Recht der Rechtsfolgen für vorvetragliche Anzeigepflichtverletzungen mit der VVG-Reform geändert - ein vrtragsvernichtender ist nur mehr eine seltene Ausnahme.
_________________
Jeder Beitrag stellt meine eigene Meinung dar, hat mit der meines Arbeitgebers nichts zu tun und kann von der Meinung meines AG abweichen.

Hilfreich/sinnvoll empfundene Beiträge dürfen gerne mit einem Klick auf die Punkte „belohnt“ werden.
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