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LV Berechnung der Werte

 
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saya
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.03.2009
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 19:10    Titel: LV Berechnung der Werte Antworten mit Zitat

Bei Kündigung einer Lebensversicherung bekommt der Versicherte die Werte mitgeteilt: Rückkaufwert und Überschußbeteiligung.

Da der Versicherte im Laufe der Versicherungszeit kein Kontoauszug bekommen hatte,
woher soll er wissen und prüfen, ob die mitgeteilten End-Werte korrekt sind ?
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

Der Versicherer war und ist meines Wissens verpflichtet, entsprechende Mitteilungen über den "Kontostand" zu erstellen und den Versicherungsnehmer (VN) einmal im Jahr zu informieren. Der Kontoauszug sieht dann aber nicht so aus wie ein gewöhnlicher Bankauszug, sondern es werden ein paar Endstände bzw. Zahlen genannt, die bisher während der Vertragslaufzeit erreicht sind. Dabei handelt es sich um das bisher erreichte Deckungskapital, den Rückkaufswert zum Stichtag, die Überschussbeteiligung, die bisher erwirtschaftet ist und eventuell noch Zahlen, die auf die Zukunft gerichtet, aber nicht garantiert sind.

Wenn der VN seinen Rückkaufswert auf Richtigkeit überprüfen will, so sollte er zunächst einmal seinen Vertrag und die dazugehörigen Bedingungen, Tabellen etc. prüfen. Zumeist wird er dann schon anhand der seinerzeit bei Vertragsschluss übergebenen Unterlagen feststellen, dass die Berechnung wahrscheinlich dem Grunde und der Höhe nach richtig ist. Der VN kann auch den Versicherer bitten, ihm das Schlusssaldo näher zu erläutern. Ist er mit der Auskunft dann immer noch nicht einverstanden, kann er sich an den Versicherungsombudsmann in Berlin wenden.
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