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gesetzlich unbestimmtes? fahrzeug

 
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maxi11
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.03.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 16:43    Titel: gesetzlich unbestimmtes? fahrzeug Antworten mit Zitat

Guten Tag!!!

ich habe versucht mich schlau zu machen ob ich ein kettcar oder ein elektrobetriebenes kinderspielzeug tunen darf

dabei bin ich auf pedelecs gestossen die 250watt haben dürfen

weiterhin
auf einen artikel über schrittgeschwindigkeit der deutlich unter 20kmh liegen sollte

die kinderspielzeuge fahren bis 12kmh mit 2 kindern und einem 24V motor der schätzungsweise 150W liefert

damit über einen waldweg 2 km weit fahren 2 strassenüberquerungen sowie 100meter radweg soweit vorhanden *innerhalb einer ortschaft

da es weder hubraum noch abgas gibt konnte ich keine gesetzliche bestimmung dieser fahrzeuge finden

---------------------------

nun meine frage

ein kettcar oder elektrokinderfahrzeug oder ähnliches mit einem elektromotor bis zu 250w aufzurüsten und die genannte strecke damit zu befahren bei einer geschindigkeit unterhalb 20 kmh

wie ist die rechtliche situation?
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maxi11
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.03.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

keiner einen tip?
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dudejimbo
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
doch antwort hier: Nicht schneller als 7 km/h drüber ist in Deutschland
Versicherungspflichtig un d ab 20 Km/h min. Mofa-prüfbescheinigung
und vollendetes 15 tes lebensjahr!!!!!
Unter15 jahren (defentitiv versicherungspflichtig,wobei dies keine VS anbietet),
bis 20 km/h führerschein und altersbeschränkung frei!!!!
Habe ein Kettcar umgebaut,in Köln läuft mit 12 V 250 watt ca 15 Km/h,
habe mich überall erkundigt,ist dev. verboten(laut gesetzgebung),kräht aber
kein Hahn nach(auch Polizei),alle gucken begeistert undfinden es prima!!!!!!!!
Allerdings greift ab 7Km/h keine Versicherung mehr,von daher ist Vorsicht
allererstes Gebot!!!!!!!!!!
Von der sicherheit des Kindes wollen wir gar nicht erst reden,RC Fernbedienung
mit not aus und kräftigem Brems-Servo sollten(ca-60 euro...was kostet ein kinderleben...)
eingebaut werden.....
MfG und viel spass
Ben
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Jens L
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

dudejimbo hat folgendes geschrieben::
Nicht schneller als 7 km/h drüber ist in Deutschland
Versicherungspflichtig
Stimmt nicht. Von der Versicherungspflicht sind Halter von Kraftfahrzeugen, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit sechs Kilometer je Stunde nicht übersteigt, ausgenommen (§2 Abs. 1 Nr. 6a PflVG). Bei 7km/h besteht also bereits Versicherungspflicht.

dudejimbo hat folgendes geschrieben::
un d ab 20 Km/h min. Mofa-prüfbescheinigung
und vollendetes 15 tes lebensjahr!!!!!
Unter15 jahren (defentitiv versicherungspflichtig,wobei dies keine VS anbietet),
bis 20 km/h führerschein und altersbeschränkung frei!!!!

Wo genau ist das geregelt? Frage In der FeV finde ich keine derartigen Vorschriften.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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