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Kreditkarte abgelaufen, Mahngebühren in 1. Mahnung

 
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hankensen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.02.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 09:29    Titel: Kreditkarte abgelaufen, Mahngebühren in 1. Mahnung Antworten mit Zitat

Hallo,
angenommen folgende Situation:
DSL Vertrag läuft schon ein Jahr, Beträge werden monatlich von Kreditkarte abgebucht zum 9. des Monats (Rechnungsdatum). Zum Monat X wird die Kreditkarte gekündigt, aber erst am ca. 15. des Monats die neue Kreditkarte online eingetragen. Am 21. liegt nun eine online Mahnung über den monatlichen Betrag + 10 EUR Mahnspesen vor.
Wie ist hier die Rechtslage, ist das korrekt?
Wie kann man sich verhalten, um den 10 EUR zu entgehen?


Danke und Grüße,
Jens
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rockbender
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 11:42    Titel: Re: Kreditkarte abgelaufen, Mahngebühren in 1. Mahnung Antworten mit Zitat

hankensen hat folgendes geschrieben::

Wie kann man sich verhalten, um den 10 EUR zu entgehen?


Auch wenn das jetzt zu spät ist.

Neue Kreditkarte beantragen, alle Kontoänderungen bei den Firmen durchführen. Wenn dann alle Abbuchungen durchgeführt sind, alte Kreditkarte kündigen.

Wenn das fortbestehen der alten Kreditkarte natürlich mehr als 10€ kosten würde, war Ihre vorgehensweise günstiger.
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hankensen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.02.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

naja die Frage war mglw. nicht genau genug gestellt.
dass ich die Mahnung an sich vermeiden kann, wenn ich die Änderung der Kreditkarteninfos rechtzeitig mitteile, ist mir bewusst.
es ging mir mehr um die Frage, ob die Mahngebühr nach knapp 2 Wochen und direkt in der ersten Mahnung ok ist.
Danke für eine Antwort.
Jens
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svenvanhien
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.04.2007
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hatten Sie eine Kredit- oder Debitkarte?
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hankensen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.02.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

eine Kreditkarte
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i2330247
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2007
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich habe mal während meiner Bankausbildung gelernt, daß wenn derjenige der die Geldforderung hat ein Kaufmann ist, er beider ersten Mahnung keinerlei Gebühren in Rechnung stellen darf. Das ergeht aus irgendeinem Gerichtsurteil, jedoch weiß ich leider nicht welches Gericht dies entschieden hat.

Aber vielleicht weiß ein anderer welches Gericht das war und welches Urteil (evtl Aktenzeichen).

Ich gehe davon aus, daß Dein Gläubiger Kaufmann ist, somit brauchst Du die Mahngebühr der ersten Mahnung nicht bezahlen.

Leider halten sich vor allem Telefonkonzerne (egal ob Anbieter X, Vodafon, oder (Wortsperre: Firma)) nicht daran. Im Zweifel muß man unter Angabe des Urteil gegen die Klagen, bzw. wenn man von denen verklagt wird das anführen.
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