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Hallo,
angenommen folgende Situation:
DSL Vertrag läuft schon ein Jahr, Beträge werden monatlich von Kreditkarte abgebucht zum 9. des Monats (Rechnungsdatum). Zum Monat X wird die Kreditkarte gekündigt, aber erst am ca. 15. des Monats die neue Kreditkarte online eingetragen. Am 21. liegt nun eine online Mahnung über den monatlichen Betrag + 10 EUR Mahnspesen vor.
Wie ist hier die Rechtslage, ist das korrekt?
Wie kann man sich verhalten, um den 10 EUR zu entgehen?
naja die Frage war mglw. nicht genau genug gestellt.
dass ich die Mahnung an sich vermeiden kann, wenn ich die Änderung der Kreditkarteninfos rechtzeitig mitteile, ist mir bewusst.
es ging mir mehr um die Frage, ob die Mahngebühr nach knapp 2 Wochen und direkt in der ersten Mahnung ok ist.
Danke für eine Antwort.
Jens
Also ich habe mal während meiner Bankausbildung gelernt, daß wenn derjenige der die Geldforderung hat ein Kaufmann ist, er beider ersten Mahnung keinerlei Gebühren in Rechnung stellen darf. Das ergeht aus irgendeinem Gerichtsurteil, jedoch weiß ich leider nicht welches Gericht dies entschieden hat.
Aber vielleicht weiß ein anderer welches Gericht das war und welches Urteil (evtl Aktenzeichen).
Ich gehe davon aus, daß Dein Gläubiger Kaufmann ist, somit brauchst Du die Mahngebühr der ersten Mahnung nicht bezahlen.
Leider halten sich vor allem Telefonkonzerne (egal ob Anbieter X, Vodafon, oder (Wortsperre: Firma)) nicht daran. Im Zweifel muß man unter Angabe des Urteil gegen die Klagen, bzw. wenn man von denen verklagt wird das anführen.
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