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Unter dem Begriff "Pauschalreise" wird wohl üblicherweise etwas anderes zu verstehen sein. Eine Fährpassage von ein paar Stunden ist auch nach dem allgemeinen Sprachgebrauch keine Pauschalreise. Schön wäre es gewesen, wenn uns der Fragesteller mitgeteilt hätte, warum er das wissen will und wofür das wichtig ist. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt in den §§ 651 a ff. BGB den Begriff der Pauschalreise nicht. Dort ist immer nur von der "Reise" die Rede.
Nun ganz einfach, ich erinnere mich daran, vor ein paar Jahren über ein Urteil gelesen zu haben, dass unter einer Pauschalreise jede Reise zu verstehen sei, bei der zwei Teile gebucht würden...
z.B.: Übernachtung + Frühstück.
Also bezog sich meine Frage nur darauf, dass ich bei einer Fährpassage ja den Transport und die Unterkunft (Kabine) an Bord buche. Es müsste sich daraus dann ja ergeben, dass es sich hier um ein Pauschalangebot handelt....
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