Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
Zitterpappel FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.06.2006 Beiträge: 96 Wohnort: Essen
|
Verfasst am: 28.03.09, 06:59 Titel: Pfeiler auf dem Bürgersteig übersehen |
|
|
Ein Vermieter hat neben der Einfahrt kurz vor dem Bürgersteig rechts und links das Fremdparken eindämmen wollen. Links steht kurz vor dem Bürgersteig ein kleiner grauer Betonstein, rechts ein rot-weiß farbener ,ca. 120 hoher absenkbarer Pfahl.
Frau A., die erste Mieterin, fährt nach ihrem ersten Besuch in der neuen (einzigen Mietwohnung) im Haus, mit dem Auto vom Hof in Richtung Straße und übersieht beim Rückwärtsfahren den linken, ca, 40 cm hohen grauen Stein, der dort gesetzt wurde. Das brandneue Auto wird am Kotflügel stark beschädigt.
Frage: Müssen solche Grenzpfeiler nicht etwas auffälliger gekennzeichnet werden, z.B. Höhe oder Farbe?
Wer zahlt den Schaden am Auto der Mieterin? |
|
Nach oben |
|
|
Herzog, Jörg FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.09.2008 Beiträge: 1108 Wohnort: Köln
|
Verfasst am: 28.03.09, 17:48 Titel: |
|
|
Grundsätzlich dürfte es wohl so sein, dass jemand, der sein eigenes Auto aus Unachtsamtkeit selbst beschädigt, für diesen Schaden auch selbst aufkommen muss, es sei denn der Wagen ist kaskoversichert. Dann trägt der Kaskoversicherer die Reparaturkosten abzüglich der Selbstbeteiligung.
Den Vermieter V könnte allenfalls ein Mitverschulden am Zustandekommen des Schadensereignisses treffen, wenn er verpflichtet gewesen wäre, den Pfeiler auffällig rot-weiß oder wie auch immer zu markieren. Eine solche Pflicht gibt es meines Wissens nicht. Die Mieterin M kann sich ja bei der zuständige Behörde insoweit erkundigen. Die Baubehörde wird das wahrscheinlich nicht sein, wenn der Pfeiler auf öffentlichem Grund steht. Steht der Pfeiler auf privatem Grund, gibt es sicherlich erst recht keine Verpflichtung des Bauherrn oder des V, es sei denn, in der Baugenehmigung ist etwas anderes geregelt.
Grundsätzlich gilt: Aufpassen bei Rückwärtsfahren, dann gibt´s auch keinen Crash. Dieses allgemeine Lebensrisiko nimmt einem grundsätzlich keiner ab. |
|
Nach oben |
|
|
Zitterpappel FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.06.2006 Beiträge: 96 Wohnort: Essen
|
Verfasst am: 28.03.09, 21:48 Titel: |
|
|
Danke für die plausible Antwort |
|
Nach oben |
|
|
Chub FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.10.2005 Beiträge: 1556
|
Verfasst am: 29.03.09, 12:46 Titel: |
|
|
Sollte der Vermieter auf öffentlichem Grund, selbst den Poller erichtet haben, hat er durchaus ein Problem. _________________ Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma
Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
Jerry Maus |
|
Nach oben |
|
|
hws FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.07.2007 Beiträge: 2038 Wohnort: Unna
|
Verfasst am: 29.03.09, 13:15 Titel: |
|
|
Chub hat folgendes geschrieben:: | Sollte der Vermieter auf öffentlichem Grund, selbst den Poller erichtet haben, hat er durchaus ein Problem. | Mit wem?
Der Mieterin A oder der Strassenverkehrsbehörde?
hws |
|
Nach oben |
|
|
ktown FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
|
Verfasst am: 29.03.09, 17:27 Titel: |
|
|
Chub hat folgendes geschrieben:: | Sollte der Vermieter auf öffentlichem Grund, selbst den Poller erichtet haben, hat er durchaus ein Problem. |
Diese Aussage Zitat: | kurz vor dem Bürgersteig | zielt tendenziell auf privatem Grund hin.... _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht |
|
Nach oben |
|
|
hws FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.07.2007 Beiträge: 2038 Wohnort: Unna
|
Verfasst am: 29.03.09, 17:32 Titel: |
|
|
ktown hat folgendes geschrieben:: | Diese Aussage Zitat: | kurz vor dem Bürgersteig | zielt tendenziell auf privatem Grund hin.... | Wenn dies den aus Blickrichtung des Grundstückes und nicht von der Straßenseite her gemeint ist.
Vielleicht bessert Zitterpappel da noch mal nach ..
hws |
|
Nach oben |
|
|
ktown FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
|
Verfasst am: 30.03.09, 06:50 Titel: |
|
|
hws hat folgendes geschrieben:: | ktown hat folgendes geschrieben:: | Diese Aussage Zitat: | kurz vor dem Bürgersteig | zielt tendenziell auf privatem Grund hin.... | Wenn dies den aus Blickrichtung des Grundstückes und nicht von der Straßenseite her gemeint ist.
Vielleicht bessert Zitterpappel da noch mal nach ..
hws |
Zitat: | neben der Einfahrt | also für mich steht die Blickrichtung fest.....da brauch ich keine weitere Zitterpappel. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht |
|
Nach oben |
|
|
|