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Verfasst am: 24.03.09, 18:13 Titel: produkt nach reparatur beschädigt zurückerhalten
hallo zusammen folgender fall steht an:
Person a ist käufer eines notebooks
firma b der hersteller
mitte januar hat person a ein notebook gekauft .... wurde geliefert und sollte in betrieb genommen werden. person a stellte pixelfehler fest. laut verkäufer ging die reperatur nur über hersteller. garantie ja klar ist ja neu. also zur fima b zum hersteller, wurde kostenlos abgeholt und nach 10 tagen zurück geschickt.
person a versucht es wieder in betrieb zu nehmen .... pixelfehler weg aber dafür 2 neue mängel. person a kontaktiert firma b. notebook wird wieder abgeholt und nach weiteren 10 tagen wieder zurück geschickt ....
person a versucht es wieder in betrieb zu nehmen und siehe da.... ein neuer mangel. wieder wird die firma b kontaktiet... gerät wird abgeholt ...... tage ..... wochen vergehen .....
innerhalb der 60 tage, welche sich die firma b zur reperatur freihält laut AGBs .... wird das notebook wieder zurückgeschickt.
person a freut sich und packt aus .... ob die mängel behoben sind keine ahnung, beim auspacken bemerkt person a das am notebook beschädigungen an 5-6 verschiedenen stellen sind .... kerben im metall, desktopdeckel mit unterschiedlichen spaltmaßen, abdeckung von anschlüssen fehlen und einiges mehr.
person a macht fotos, ruft bei firma b an und schickt die fotos per email an die firma b.
firma b beruft sich wieder mal auf ihr recht und will sich melden .....
person a hat nun keine konkrete frage aber weiß jemand rat?
seit mitte januar bis zum heutigen tag war das notebook höchstens 6 - 10 tage bei person a. mehr als ein und auspacken war mit dem notebook nicht drin.
Und wer ist der Verkaufer? Gewährleistung (darauf zielt der 2 malige Nachbesserungsversuch) ist DER nämlich zuständig.
Beim Hersteller kann man üblicherweise nur Garantie verlangen (die üblicherweise wesentlich weniger wert ist - jedenfalls in den ersten 6 Monaten)
OK, gibt auch Direktversender. Bei denen wäre Hersteller = Verkäufer.
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