Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 29.03.09, 16:52 Titel: mit 24 was für Ansprüche an Unterhalt von Familie?
Ich bin 24 und mache gerade Abitur auf dem 2 ten Bildungsweg.
War gezwungen mit 19 auszuziehen, da mein Vater mich geschlagen und andere Dinge gemacht hat.
Habe mich alleine durchgeschlagen und NIE Unterhalt bekommen.
Kann kein Geld von Staat bekommen da ich in Ausbildung bin und mir wurde gesagt dass ich auch kein Anspruch mehr auf Unterhalt habe.
Stimmt das? Was kann ich wegen der Jahre mache in denen mir meine Eltern kein Geld gegeben haben?
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 29.03.09, 18:10 Titel:
Eltern sind verpflichtet, ihrem Kind eine berufsqualifizierende Ausbildung zu finanzieren. Auf das Lebensalter des Kindes kommt es im Prinzip nicht an, wenn es bisher noch keine Ausbildung, während der die Eltern Unterhalt geleistet haben, absolviert hat.
Wenn die Eltern nicht bereit sind, das Kind während einer Ausbildung finanziell zu unterstützen, dürfte sich eine Beratung durch einen Rechtsanwalt empfehlen.
Wer aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist, die Kosten eines Rechtsanwalts aufzubringen, kann Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Die Bewilligung von Beratungshilfe kann beim Amtsgericht beantragt werden.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.