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Zu lauter Druckspüler des Nachbarn direkt neben Schlafzimmer

 
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jonas82
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Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 401

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 17:58    Titel: Zu lauter Druckspüler des Nachbarn direkt neben Schlafzimmer Antworten mit Zitat

Hallo,

folgende fiktive Ausgangssituation:

MFH mit Eigentumswohnungen, also verschiedene Vermieter.

Direkt neben dem Schlafzimmer von Person A liegt das Bad der Person B.

Wenn Person B auf Toilette geht und spült, verursacht der Druckspüler ein unerträglich lautes Geräusch. Das mag tagsüber ja tolerierbar sein, nachts steht man dann aber sicherlich sofort auf der Matte...

Kann man den Vermieter der Nebenwohnung irgendwie dazu veranlassen den lauten Druckspüler gegen einen leiseren Wasserkasten auszutauschen?

Danke,
Jonas
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

wie lange besteht der Zustand schon so wie beschrieben?
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Elektrikör
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Ggf. könnte man sich die Kosten ja teilen (geht best. schneller, als langes Geplänkel um Zuständigkeit, Baumängel usw.)



MfG
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Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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jonas82
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Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 401

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 18:13    Titel: Antworten mit Zitat

Der fiese "Mangel" fällt den ahnungslosen Neumietern in den folgenden Nächten nach dem Einzug ein Smilie

Gut den/die Nachbar(i)n kann man ja nicht die nächtlichen Klobesuchen verbieten.

Die Neumieter würden ev. sogar den Wasskasten zahlen...

Die Frage ist ob sich der Vermieter/Mieter auf sowas einlassen "muss"?!
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde den Vermieter mal in mein Schlafzimmer bitten und dann in der Nebenwohnung den Spüler betätigen lassen. Möglicherweise ist der VM, sobald er sich persönlich überzeugt hat, zu einem Wechsel bereit.
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

jonas82 hat folgendes geschrieben::
Die Frage ist ob sich der Vermieter/Mieter auf sowas einlassen "muss"?!

Nein. Alles Verhandlungssache.
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jonas82
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Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 401

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

Na gut aber es ist doch in irgendeiner Art "Ruhestörung" oder nicht?
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

jonas82 hat folgendes geschrieben::
Na gut aber es ist doch in irgendeiner Art "Ruhestörung" oder nicht?

Nö. Gehört zu den Alltagsgeräuschen. Nur wenn das nachweislich übermäßig auftritt kann das eventuell beschränkt werden. Vielleicht. Möglicherweise. Unter Umständen. Ist aber schwierig.
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jonas82
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Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 401

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Klar ist es ein Alltagsgeräusch, aber wenn es sich wie ein vorbeifahrendes Auto im Schlafzimmer anhört, dann sicher nicht Smilie
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Schaut mal hier, da war doch schon mal etwas Frage Mit den Augen rollen Mit den Augen rollen Winken

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=158880

Meiner Ansicht nach ist es doch so.
Ich besichtige eine Wohnung und in diesem Zeitraum benutz im Haus niemand die Toilette.
Den Mietvertrag unterschreibe ich in den Räumlichkeiten des Vermieters in einem anderen Stadtteil, sodass auch in diesem Moment ich nichts, von der lauten Klospülung, die vielleicht mal benutzt wurde, höre.

Also somit kann ich nicht sagen das ich dies als vertragsmäßigen Zustand anerkennen muss, da ich dies nicht wahrgenommen habe.

Dies könnte nur ein Richter klären.

Es sind zwar viele Zufälle aber man kann ja auch mal Glück haben.

Jedenfalls kann oder könnte ich jetzt hingehen und mit einem Anwalt für Mietrecht eine Mietminderung ansetzen.
Der Anwalt würde auch bestimmt alle weiteren Fragen zu diesem Thema beantworten und mir sagen ob es sich überhaupt lohnt da was zu unternehmen oder besser sich eine ruhigere Wohnung zu suchen. ( Falls man damit nicht durchkommen sollte Winken )
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Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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