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Ein Musikverein (e.V., nur Amateure, gemeinnützig), der normalerweise außer Mitgliedsbeiträgen und Eintrittsgeldern bei seinen Konzerten keine Einnahmen erzielt, lässt sich erstmals gegen Honorar 'engagieren'. Der Vertragspartner wünscht für das Honorar eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Kann der Verein eine solche Rechnung ausstellen?
Besten Dank für Informationen zur steuerrechtlichen Lage!
Clem
Hi
grds. müssen für Einnahmen im wirtschaftl. Geschäftsbereich oder im wirtschaftlichen Bereich Medhrwertsteuern gezahlt werden.
Da der Verein bei einem einmaligen Auftritt unterhalb der Freigrenzen liegen dürfte, muss er keine Steuern zahlen, darf diese aber auch nicht auf einer Rechnung ausweisen.
Genaue Auskunft erteilt gerne das zuständige Finanzamt.
Oder ihr ladet euch entsprechende Broschüren aus dem Netzt und arbeitet euch da durch.
(z.B. in RPL - da gibt es eine wunderbare Broschüe auf den Seiten der Finanzämter.
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