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Kann der Kindsvater den neuen Partner verbieten? Dringend!!
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Alissasmom
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.03.2009
Beiträge: 18
Wohnort: Regensburg

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich
Ja echt der Hammer.
Na dann hoffe ich nicht, dass er so gescheit ist und das auch macht.
Da müsste ich ja fast lachen, wenn er behauptet die kleine ist nicht von ihm.
Wir hatten damals eine künstliche Befruchtung.
Smilie
Na dann bin ich ja gespannt. Hoffe er macht es nicht.
Schon grass, auf was manche kommen *kopfschüttel* Mit den Augen rollen
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

Der Ehemann einer Bekannten hat beim RA behauptet seine Frau sei schwanger von ihrme Freund und er müsste dann für das Kind auch Unterhalt zahlen wenn es während der Ehe geboren würde.
Das mag zwar teilweise schon stimmen, aber die Frau war garnicht schwanger. Daraufhin hat die RA der Frau mit Unterlassungsgeklage gedroht, dann war Ruhe Mit den Augen rollen Mit den Augen rollen
dann kam der Scheidungstermin und der Stress ging erst richtig los

Gruß roni
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Alissasmom
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.03.2009
Beiträge: 18
Wohnort: Regensburg

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

Pfff. Mit den Augen rollen
Unglaublich!!
Na Mahlzeit. Vor der Scheidung graut mir jetzt schon!!!
Bin gespannt was da noch alles auf mich zu kommt.
Ich kann Euch ja auf den Laufenden halten Lachen
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pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Alissasmom hat folgendes geschrieben::
...
Aber falls er irgendwelche Lügen den JA meldet, wird das dann geprüft? Wenn ja, wie würde das denn ablaufen?
...

So ganz auf den Kopf gefallen sind meine Kolleginnen und Kollegen in den Jugendämtern nicht. Sie erkennen schon Aktionen im Rahmen eines Rosenkrieges usw..


aber das JA ist mittlerweile bestimmt hellhöriger geworden u. das wie sich in letzter zeit gezeigt hat zurecht, das jugendamt will damit aber keinesfalls die eltern ärgern vielmehr das kind schützen.


zum thema "über das kind der mutter eins reinwürgen" - es geht auch ganz anders!
habe die scheidungsunterlagen meiner mutter mal ausgemistet - waren stolze 7 ordner voll - erwähnt wurde ich in all dem papier/rosen-krieg mit ganzen 2-3 sätzen!
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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MichaelaT
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sehr glücklich

generell ist das Jugendamt verpflichtet, JEDER Anzeige einer Kindeswohlgefährdung nachzugehen - egal wie unglaubwürdig oder unwahrscheinlich die Aussagen auch sind.

Das ist zwar mitunter nervig (sowohl für die Beschuldigten als auch für die Mitarbeiter des Jugendamtes), deshalb sollte mitunter aufkeimender Frust sich nicht gegen das Jugendamt richten.

Es gibt jedoch die Möglichkeit, solch üble Nachrede per Unterlassungsklage zu unterbinden.

Liebe Grüße,
Michaela
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

pOtH hat folgendes geschrieben::
...
aber das JA ist mittlerweile bestimmt hellhöriger geworden u. das wie sich in letzter zeit gezeigt hat zurecht, das jugendamt will damit aber keinesfalls die eltern ärgern vielmehr das kind schützen.
...

Hallo pOtH,

mit der Aufnahme des § 8a SGB VIII in das Gesetz hat der Bundesgesetzgeber im Jahre 2005 deutlich gemacht, daß das Jugendamt auch ein Wächteramt hat. Dies hatte es zwar auch schon zur Zeit des (Reichs-)Jugendwohlfahrtsgesetze ((R)JWG), aber in dem "Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts" (Artikelgesetz) war dieser Punkt nicht eindeutig geregelt. Das SGB VIII trat am 01.01.1991 (in den neuen Bundesländer zum 01.10.1990) in Kraft.

Mit der Einfügung des § 8a SGB VIII wurde auch der § 65 SGB VIII verändert. Damit wurde dem Kinderschutz Vorrang vor dem Sozialdatenschutz eingeräumt.

Ebenso wurde kürzlich mit dem "Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls vom 4.7.2008" u.a. der § 1666 BGB verändert.

Augenblicklich ist das "erweiterte Führungszeugnis" im Gesetzgebungsverfahren und schließt eine weitere Gesetzeslücke im Kinder- und Jugendschutz. Bisher hatte nämlich das Jugendamt keine rechtliche Möglichkeit Auskünfte aus dem Bundeszentralregister zu erhalten.

Liebe Grüße

Klaus

PS: Ich verfolge schon seit 1974 die Diskussion über die Reform der Jugendhilfe und hatte schon fast gar nicht mehr daran gelaubt, die Reform selbst noch zu erleben. Die eigentliche Diskussion begann aber 1967 mit den Vorschlägen für ein erweitertes Jugendhilferecht*.

Zynische Anmerkung: Da Kinder und Jugendliche selbst nicht wählen können, schienen sie für die Politik (außer den üblichen Sonntagsreden) nie von besonderem Interesse gewesen zu sein.

*Zur Vertiefung: Vorschläge für ein erweitertes Jugendhilferecht : Denkschrift der Arbeiterwohlfahrt zur Reform des Jugendwohlfahrtsrechtes, des Jugendgerichtsgesetzes und der Vormundschaftsgerichte - [Electronic ed.] - Bonn, 1967 und Bundesminister (Hg.): Mehr Chancen für die Jugend. (1974) - sowie Dritter Jugendbericht (1972).
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Alissasmom
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.03.2009
Beiträge: 18
Wohnort: Regensburg

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 20:32    Titel: @Dipl.- Sozialarbeiter Antworten mit Zitat

Hallo Dipl.-Sozialarbeiter und auch die anderen.
Ich hatte schon öffters den Verdacht, dass mein Noch- Mann ab und zu wenn er die kleine gebracht hat eine Fahne hat.
Und heute war es wieder so. Ich bin mir heute sicher, dass er eine Alkoholfahne hatte.
Er leugnet es natürlich.
Jetzt meine Frage: Wenn ich das den Jugendamt melde, was passiert dann?
Beweisen kann ich es ja nicht. Er wird natürlich das Gegenteil behaupten, obwohl ich aber damals als es um den Unterhalt ging, meinen Sachbearbeiter sagte, dass ich mich getrennt habe, weil er Alkoholiker ist.
Vielen Dank.
Lg Simone
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