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Sie gehen m.W. i.d.R. auf die Erben über. Es sei denn, sie haben die Erbschaft ausgeschlagen. Eine Vorschrift habe ich dazu nicht.
Das Wort Vertragsnehmer kenne ich nicht. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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