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Verfasst am: 29.03.09, 18:08 Titel: Auszahlung von Restbeträgen auf Kundenkarten
Guten Tag,
mich interessiert folgende Fragestellung:
Ein Kunde ist im Besitz einer Guthabenkarte für eine Dienstleistung, z.B. in einem Sonnenstudio, und hat diese Karte mit dem Betrag X "aufgeladen". Der Betreiber des Sonnenstudios schließt seine Filiale und gibt bekannt, dem Kunden nur 30% des Guthabenbetrags X auszuzahlen und somit die Geschäftsbeziehung zu beenden.
Der Kunde wird nicht persönlich darüber informiert. Stattdessen wird die Schließung per Aushang an der Filiale bekanntgegeben, um Kunden die Möglichkeit zu bieten, ihr Guthaben bis zu einem festen Datum aufzubrauchen. Als der besagte Kunde von der Schließung erfährt, ist es dazu bereits viel zu spät.
Im Rahmenvertrag der Guthabenkarte ist die Auszahlung des Guthabenbetrags natürlich ausgeschlossen worden.
Ich habe 'das Gefühl', dass dieses Vorgehen nicht zulässig ist, und die genannte AGB-Klausel auch. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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