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Inkasso-Forderung trotz Zahlungsbestätigung

 
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paulibahn
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.03.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 04:52    Titel: Inkasso-Forderung trotz Zahlungsbestätigung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich habe ein ziemlich komliziertes Problem, bitte Euch aber trotzdem mir nach Möglichkeit zu helfen:

Ich habe im Jahr 2006 eine Plastikkarte bei einem Verkehrsunternehmen gekauft, welche dem Inhaber eine Preisermäßigung um 50% für ein Jahr zuspricht (gültig von november 2006 bis November 2007). Soweit so gut.
Mit der ersten Ermäßigungskarte lief auch alles glatt. Die Karte für das Jahr 2007 (gültig von Nov. 2007 bis Nov. 2008) wurde mir vertragsgemäß zugeschickt, allerdings konnte ich den dafür fälligen Betrag zunächst nicht bezahlen bzw ich hab vergessen zu bezahlen. Nach drei Mahnungen hat das Verkehrsunternehmen daraufhin ein Inkassounternehmen eingeschalten. Dieses wollte nun den Betrag für die Karte plus Inkassogebühren. Da die letzte Zahlungsfrist des Verkehrsunternehmens aber noch nicht abgelaufen war, habe daraufhin den fälligen Betrag mitsamt der Mahngebühren direkt an das Verkehrsunternehmen überwiesen.
Ca. zwei Wochen später habe ich einen Brief von dem Inkassobüro erhalten, in dem es hieß, dass die Forderung "nach Eingang des Betrags auf dem Konto" des Verkehrsunternehmens erledigt sei und meine DAten gelöscht würden.

Auch hier: soweit so gut.
ABER: Im November 2008 habe ich meine neue Karte samt Rechnung von dem Verkehrsunternehmen bekommen. Zwei Tage nachdem ich die neue Karte erhalten habe, habe ich einen Brief von dem bereitserwähnten Inkassounternehmen bekommen, da ich die KArte nicht bezahlt hätte.
Daraufhin habe ich bei dem Verkehrsunternehmen angerufen, um mal nachzufragen, was das soll. Daraufhin verwies mich das Verkehrsunternehmen an das Inkassobüro. Dieses teilte mir nach einigen internen Recherchen mit, dass sich ihre Forderung vermutlich (!!!!!) auf die Karte aus dem Jahr 2007 beziehen muss. Nach einigem hin und her war sich das Inkassobüro dann sicher, dass ich die Karte aus dem JAhr 2007 nicht gezahlt hätte.
Daraufhin habe ich dem Inkassobüro einen Kontoauszug mit der getätigten Überweisung und die dazugehörige Zahlungsbestätigung von eben diesem Inkassounternehmen zugesandt. Ein paar Tage später bekam ich vom Inkassounternehmen die Bestätigung, dass mein Schreiben angekommen sei.
Nach einigen Wochen hatte ich die ganze Angelegenheit wieder vergessen (Fehler können ja mal passieren) bis ich einen neuen Brief vom Inkassounternehmen bekam. Hierin wurde mir mitgeteilt, dass ich bisher nicht auf den Schriftverkehr geantwortet hätte und dies nun nachholen soll bzw den fälligen Betrag überweisen soll.
Daraufhin habe ich bei dem Inkassounternehmen angerufen und nachgefragt, was man denn noch von mir wolle. Ein Mitarbeiterin teilte mir mit, dass mir bei der Überweisung wohl ein Zahlendreher unterlaufen sei und das Geld nie bei dem Verkehrunternehmen angekommen sei. Mein Argument, dass ich eine Zahlungseingangsbestätigung bekommen habe, wurde mit der Bemerkung, dass da ein Fehler unterlaufen sei, quittiert.
Daraufhin habe ich telefonisch bei dem Verkehrsunternehmen nachgefragt, was mit meiner Überweisung passiert sei. Die Mitarbeiterin bestätigte mir zwar meinen Zahlendreher, versicherte mir aber, dass der Betrag trotzdem eingegangen sei und das Inkassobüro bereits schriftlich benachritigt worden sei.
Eine Woche später habe ich erneut bei dem Inkassobüro angerufen und nachgefragt, ob nun alles geklärt sei. Dies wurde verneint und ich wurde gebeten, nochmals bei dem Verkehrsunternehmen nachzufragen. Dies tat ich auch, allerdings wurde mir nun mitgeteilt, dass die Zahlung wohl doch nicht eingegangen sei und nun das Inkassobüro mein alleiniger Ansprechpartner sei.
Vor zwei Wochen habe ich nun erneut einen Brief von dem Inkassobüro erhalten, in dem man sich eine Reaktion meinerseits wünschte. Daraufhin lehnte ich die Forderung schriftlich mit der Begründung der bereits eingereichten Zahlungsbestätigung und des Kontoauszugs, ab.
Daraufhin schrieb mir das Inkassobüro, ich möge einen Nachforschungsauftrag bei meiner Bank einreichen.

Muss man trotz Zahlungsbestätigung für dieselbe LEistung zweimal zahlen???
Wie ist die REchtslage???

Vielen Dank im Voraus!!
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idem
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Anmeldungsdatum: 25.01.2007
Beiträge: 385

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Antwort kann nur bekommen, wer auch die Forenregeln beachtet.
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paulibahn
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.03.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

Inwiefern wurden denn die Forenregeln hier nicht beachtet???
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paulibahn
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.03.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 14:42    Titel: Neuer Versuch Antworten mit Zitat

Ich habe im Jahr 2006 eine Leistung bei einem Verkehrsunternehmen gekauft, welche sich abonnementmäßig jedes Jahr verlängert
Mit der ersten Leistung lief auch alles glatt. Die Rechnung für das Jahr 2007 (gültig von Nov. 2007 bis Nov. 2008) wurde mir vertragsgemäß zugeschickt, allerdings konnte ich den dafür fälligen Betrag zunächst nicht bezahlen bzw ich hab vergessen zu bezahlen. Nach drei Mahnungen hat das Verkehrsunternehmen daraufhin ein Inkassounternehmen eingeschalten. Dieses wollte nun den Betrag für die Karte plus Inkassogebühren. Da die letzte Zahlungsfrist des Verkehrsunternehmens aber noch nicht abgelaufen war, habe daraufhin den fälligen Betrag mitsamt der Mahngebühren direkt an das Verkehrsunternehmen überwiesen.
Ca. zwei Wochen später habe ich einen Brief von dem Inkassobüro erhalten, in dem es hieß, dass die Forderung "nach Eingang des Betrags auf dem Konto" des Verkehrsunternehmens erledigt sei und meine DAten gelöscht würden.

Auch hier: soweit so gut.
ABER: Im November 2008 habe ich meine neue Karte samt Rechnung von dem Verkehrsunternehmen bekommen. Zwei Tage nachdem ich die neue Rechnung erhalten habe, habe ich einen Brief von dem bereitserwähnten Inkassounternehmen bekommen, da ich die Leistung nicht bezahlt hätte.
Daraufhin habe ich bei dem Verkehrsunternehmen angerufen, um mal nachzufragen, was das soll. Daraufhin verwies mich das Verkehrsunternehmen an das Inkassobüro. Dieses teilte mir nach einigen internen Recherchen mit, dass sich ihre Forderung vermutlich (!!!!!) auf die Karte aus dem Jahr 2007 beziehen muss. Nach einigem hin und her war sich das Inkassobüro dann sicher, dass ich die Leistung aus dem JAhr 2007 nicht gezahlt hätte.
Daraufhin habe ich dem Inkassobüro einen Kontoauszug mit der getätigten Überweisung und die dazugehörige Zahlungsbestätigung von eben diesem Inkassounternehmen zugesandt. Ein paar Tage später bekam ich vom Inkassounternehmen die Bestätigung, dass mein Schreiben angekommen sei.
Nach einigen Wochen hatte ich die ganze Angelegenheit wieder vergessen (Fehler können ja mal passieren) bis ich einen neuen Brief vom Inkassounternehmen bekam. Hierin wurde mir mitgeteilt, dass ich bisher nicht auf den Schriftverkehr geantwortet hätte und dies nun nachholen soll bzw den fälligen Betrag überweisen soll.
Daraufhin habe ich bei dem Inkassounternehmen angerufen und nachgefragt, was man denn noch von mir wolle. Ein Mitarbeiterin teilte mir mit, dass mir bei der Überweisung wohl ein Zahlendreher unterlaufen sei und das Geld nie bei dem Verkehrunternehmen angekommen sei. Mein Argument, dass ich eine Zahlungseingangsbestätigung bekommen habe, wurde mit der Bemerkung, dass da ein Fehler unterlaufen sei, quittiert.
Daraufhin habe ich telefonisch bei dem Verkehrsunternehmen nachgefragt, was mit meiner Überweisung passiert sei. Die Mitarbeiterin bestätigte mir zwar meinen Zahlendreher, versicherte mir aber, dass der Betrag trotzdem eingegangen sei und das Inkassobüro bereits schriftlich benachritigt worden sei.
Eine Woche später habe ich erneut bei dem Inkassobüro angerufen und nachgefragt, ob nun alles geklärt sei. Dies wurde verneint und ich wurde gebeten, nochmals bei dem Verkehrsunternehmen nachzufragen. Dies tat ich auch, allerdings wurde mir nun mitgeteilt, dass die Zahlung wohl doch nicht eingegangen sei und nun das Inkassobüro mein alleiniger Ansprechpartner sei.
Vor zwei Wochen habe ich nun erneut einen Brief von dem Inkassobüro erhalten, in dem man sich eine Reaktion meinerseits wünschte. Daraufhin lehnte ich die Forderung schriftlich mit der Begründung der bereits eingereichten Zahlungsbestätigung und des Kontoauszugs, ab.
Daraufhin schrieb mir das Inkassobüro, ich möge einen Nachforschungsauftrag bei meiner Bank einreichen.

Muss man trotz Zahlungsbestätigung für dieselbe LEistung zweimal zahlen???
Wie ist die REchtslage???

Vielen Dank im Voraus, ich hoffe, dass ich die Forenregeln nun eingehalten habe Smilie
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idem
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Anmeldungsdatum: 25.01.2007
Beiträge: 385

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

"Ich habe..."

Individuelle Rechtsberatung gibt es hier nicht.
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paulibahn
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.03.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 15:27    Titel: ok, vielen Dank für deinen Hinweis Antworten mit Zitat

Ok, das war mir zwar klar, jedoch habe ich dies in meinem Text nixht ausreichend umgesetzt. Vielen Dank für Deinen Hinweis!

A hat im Jahr 2006 eine Leistung bei einem Verkehrsunternehmen gekauft, welche sich abonnementmäßig jedes Jahr verlängert
Mit der ersten Leistung lief auch alles glatt. Die Rechnung für das Jahr 2007 (gültig von Nov. 2007 bis Nov. 2008) wurde A vertragsgemäß zugeschickt, allerdings konnte A den dafür fälligen Betrag zunächst nicht bezahlen bzw A hat vergessen zu bezahlen. Nach drei Mahnungen hat das Verkehrsunternehmen daraufhin ein Inkassounternehmen eingeschalten. Dieses wollte nun den Betrag für die Karte plus Inkassogebühren. Da die letzte Zahlungsfrist des Verkehrsunternehmens aber noch nicht abgelaufen war, hat A daraufhin den fälligen Betrag mitsamt der Mahngebühren direkt an das Verkehrsunternehmen überwiesen.
Ca. zwei Wochen später hat A einen Brief von dem Inkassobüro erhalten, in dem es hieß, dass die Forderung "nach Eingang des Betrags auf dem Konto" des Verkehrsunternehmens erledigt sei und meine DAten gelöscht würden.

Auch hier: soweit so gut.
ABER: Im November 2008 hat A seine neue Leistung samt Rechnung von dem Verkehrsunternehmen bekommen. Zwei Tage nachdem A die neue Rechnung erhalten hat, hat A einen Brief von dem bereitserwähnten Inkassounternehmen bekommen, da A die Leistung nicht bezahlt hätte.
Daraufhin hat A bei dem Verkehrsunternehmen angerufen, um mal nachzufragen, was das soll. Daraufhin verwies das Verkehrsunternehmen A an das Inkassobüro. Dieses teilte A nach einigen internen Recherchen mit, dass sich ihre Forderung vermutlich (!!!!!) auf die Leistung aus dem Jahr 2007 beziehen muss. Nach einigem hin und her war sich das Inkassobüro dann sicher, dass A die Leistung aus dem JAhr 2007 nicht gezahlt hätte.
Daraufhin hat A dem Inkassobüro einen Kontoauszug mit der getätigten Überweisung und die dazugehörige Zahlungsbestätigung von eben diesem Inkassounternehmen zugesandt. Ein paar Tage später bekam A vom Inkassounternehmen die Bestätigung, dass sein Schreiben angekommen sei.
Nach einigen Wochen hatte A die ganze Angelegenheit wieder vergessen (Fehler können ja mal passieren) bis A einen neuen Brief vom Inkassounternehmen bekam. Hierin wurde A mitgeteilt, dass er bisher nicht auf den Schriftverkehr geantwortet hätte und dies nun nachholen soll bzw den fälligen Betrag überweisen soll.
Daraufhin hat A bei dem Inkassounternehmen angerufen und nachgefragt, was man denn noch von ihm wolle. Ein Mitarbeiterin teilte A mit, dass A bei der Überweisung wohl ein Zahlendreher unterlaufen sei und das Geld nie bei dem Verkehrunternehmen angekommen sei. Sein Argument, dass er eine Zahlungseingangsbestätigung bekommen habe, wurde mit der Bemerkung, dass da ein Fehler unterlaufen sei, quittiert.
Daraufhin hat A telefonisch bei dem Verkehrsunternehmen nachgefragt, was mit seiner Überweisung passiert sei. Die Mitarbeiterin bestätigte ihm zwar seinen Zahlendreher, versicherte ihm aber, dass der Betrag trotzdem eingegangen sei und das Inkassobüro bereits schriftlich benachritigt worden sei.
Eine Woche später hat A erneut bei dem Inkassobüro angerufen und nachgefragt, ob nun alles geklärt sei. Dies wurde verneint und A wurde gebeten, nochmals bei dem Verkehrsunternehmen nachzufragen. Dies tat A auch, allerdings wurde A nun mitgeteilt, dass die Zahlung wohl doch nicht eingegangen sei und nun das Inkassobüro sein alleiniger Ansprechpartner sei.
Vor zwei Wochen hat A nun erneut einen Brief von dem Inkassobüro erhalten, in dem man sich eine Reaktion seinerseits wünschte. Daraufhin lehnte A die Forderung schriftlich mit der Begründung der bereits eingereichten Zahlungsbestätigung und des Kontoauszugs, ab.
Daraufhin schrieb ihm das Inkassobüro, er möge einen Nachforschungsauftrag bei seiner Bank einreichen.

Muss man trotz Zahlungsbestätigung für dieselbe LEistung zweimal zahlen???
Wie ist die REchtslage???

Hoffe, der Fall ist nun so dargestellt, dass man die Rechtslage dazu darstellen kann.

Vielen Dank für die Geduld.
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danyb
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BeitragVerfasst am: 29.03.09, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

Beim lesen ist mir mir etwas schwindlig geworden ] Geschockt

Zitat:
Sein Argument, dass er eine Zahlungseingangsbestätigung bekommen habe, wurde mit der Bemerkung, dass da ein Fehler unterlaufen sei, quittiert.


Diese Bestätigung ist noch vorhanden ?


lg
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paulibahn
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Anmeldungsdatum: 28.03.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 20:53    Titel: Bestätigung Antworten mit Zitat

Ja, Person A hat diese Bestätigung und auch den Kontoauszug noch und hat jeweils die Kopien davon zu dem Inkassobüro geschickt.
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danyb
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Anmeldungsdatum: 21.03.2005
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BeitragVerfasst am: 29.03.09, 21:28    Titel: Re: Bestätigung Antworten mit Zitat

Zitat:
Sein Argument, dass er eine Zahlungseingangsbestätigung bekommen habe, wurde mit der Bemerkung, dass da ein Fehler unterlaufen sei, quittiert.


Gab es abgesehen von der telefonischen Aussage des Inkasso Call Agenten mal eine schriftliche Erläüterung über den angeblichen Fehler ?

lg
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paulibahn
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Anmeldungsdatum: 28.03.2009
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BeitragVerfasst am: 29.03.09, 21:48    Titel: ... Antworten mit Zitat

Ja, in dem letzten Schreiben hieß es:

"...wir teilen ihnen mit, dass die auf dem seinerzeit übersandten Kontoauszug angegebene Kontonummer nicht korrekt ist."

Das scheint Person A soweit auch einleuchtend, wenn da nicht die Zahlungsbestätigung des Inkassounternehmens wäre, auf dem ausdrücklich der Eingang des Rechnungsbetrages bestätigt wurde, und Person A das falsch überwiesene Geld zurücküberwiesen bekommen hätte. Eine Rückbuchung fand jedoch nie statt.
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danyb
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BeitragVerfasst am: 29.03.09, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

wurde mal überprüft auf wessen konto das Geld überwiesen wurde ?
aber warum wird der Eingang trotzdem schriftlich bestätigt ?

lg
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paulibahn
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Anmeldungsdatum: 28.03.2009
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BeitragVerfasst am: 29.03.09, 22:30    Titel: ... Antworten mit Zitat

Laut telefonischer Auskunft des Verkehrsunternehmens wurde der Betrag auf das Konto des Verkehrsunternehmens gebucht. In der Zahlungsbestätigung wurde dies schriftlich bestätigt.
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danyb
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Anmeldungsdatum: 21.03.2005
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BeitragVerfasst am: 29.03.09, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ca. zwei Wochen später hat A einen Brief von dem Inkassobüro erhalten, in dem es hieß, dass die Forderung "nach Eingang des Betrags auf dem Konto" des Verkehrsunternehmens erledigt sei und meine DAten gelöscht würden.


Ich glaube mit dieser eindeutigen Bestätigung in der Hand dürftest Du aus dem Schneider sein


lg
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paulibahn
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Anmeldungsdatum: 28.03.2009
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BeitragVerfasst am: 30.03.09, 18:13    Titel: Danke Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Mühe!
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