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recht.de :: Thema anzeigen - ehem. SaZ - Arbeitslosenbeihilfe SGB II oder SGB III ?
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ehem. SaZ - Arbeitslosenbeihilfe SGB II oder SGB III ?

 
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Nic25
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 22:48    Titel: ehem. SaZ - Arbeitslosenbeihilfe SGB II oder SGB III ? Antworten mit Zitat

Guten Abend,

folgender Fall sorgt führt zu Diskussionen. Einem nach Dienstzeitende arbeitslosem Soldat auf Zeit (über zwei aber unter vier Jahren) wurde Arbeitslosengeld nach §§ 117, 123, 124 SGB III verweigert.

In § 86a Soldatenversorgungsgetz ist geregelt, dass diesen SaZ Arbeitslosenbeihilfe in Höhe und Umfang entsprechend dem Arbeitslosengeld nach SGB III zugestanden werden muss.

Nun stellt sich die Frage: Ist Arbeitslosenbeihilfe nach SGB II oder SGB III zu beantragen?

Kann evtl. jemand die Rechtlage erklären?

Vielen Dank im voraus
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kirchturm
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Man wendet sich an die Arbeitsagentur: Klick ...
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Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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dangermouse
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Anmeldungsdatum: 27.06.2008
Beiträge: 319

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

das kann auch daran liegen da ein SAZ eine gewisse Zeit Übergangsgeld bekommt.
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Nic25
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Hinweise.

Übergangsbeihilfe wurde bezogen. Ein Anspruch auf ALG I aus einer vorhergehenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung besteht nicht.

Laut dem Link von Hr/Fr. Kirchturm ergibt sich ein Anspruch nach SGB III

Laut der Info-Broschüre Punkt F - 2.

http://mil.bundeswehr-karriere.de/fileserving/PortalFiles/C1256DC500375C10/W2756GUZ702INFODE/Soziale+Absicherung_SoldatInnen.pdf?yw_repository=youatweb

wäre Arbeitslosenbeihilfe nach SGB II zu beantragen.

§ 86a SVG erscheint hier auch nicht eindeutig.
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kirchturm
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

Nic25 hat folgendes geschrieben::
wäre Arbeitslosenbeihilfe nach SGB II zu beantragen.

Nein, SGB III.
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Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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