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Verfasst am: 28.03.09, 22:48 Titel: ehem. SaZ - Arbeitslosenbeihilfe SGB II oder SGB III ?
Guten Abend,
folgender Fall sorgt führt zu Diskussionen. Einem nach Dienstzeitende arbeitslosem Soldat auf Zeit (über zwei aber unter vier Jahren) wurde Arbeitslosengeld nach §§ 117, 123, 124 SGB III verweigert.
In § 86a Soldatenversorgungsgetz ist geregelt, dass diesen SaZ Arbeitslosenbeihilfe in Höhe und Umfang entsprechend dem Arbeitslosengeld nach SGB III zugestanden werden muss.
Nun stellt sich die Frage: Ist Arbeitslosenbeihilfe nach SGB II oder SGB III zu beantragen?
Man wendet sich an die Arbeitsagentur: Klick ... _________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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