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Verhältnis der Forderungs- und Inkassokosten

 
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_Checker_
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.01.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 13:02    Titel: Verhältnis der Forderungs- und Inkassokosten Antworten mit Zitat

Hallo,

ich würde gerne wissen, ob es gesetzlich festgesetzte Rahmen für Inkassokosten im Verhältnis zur eigentlichen Forderung gibt.

Nehmen wir mal an, die Hauptforderung aus dem Jahr 2005 beträgt 3,08 + 0,51 EUR angefallene Zinsen für eine Call by Call Nummer (Auslandstelefonie), also insgesamt 3,59€.
Nehmen wir mal an, dass das Unternehmen jetzt im Jahre 2009, also 4 Jahre später nach 22,50€ Inkassovergütung gemäß §§ 280, 286 BGB und 12€ Auslagen und Auskunftskosten gemäß §§ 280,286 BGB verlangt und mit der Vollstreckung droht.

Wäre man verpflichtet dem nachzukommen oder kann man die Inkassokostenforderung als völlig unangemessen zurückweisen. Immerhin wäre die Hauptforderung von 3,59 EUR
mit Mehrforderungen von über 30 EUR oder mehr als dem zehnfachen Wert der Hauptforderung verbunden.
Vllt könnte man die Forderung auch zurückweisen, weil sie schon 4 Jahre zurückliegt?

Was wäre die beste Reaktion eines Verbrauchers darauf?

Ich könnte mir z.B. vorstellen, dass diese Sache nie bei einem Gericht, falls es soweit kommen sollte, bestand haben könnte, weil die Höhe der Forderung von 3,59€ einfach zu gering ist.

Ich warte schon ganz neugierig auf mögliche Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Lieben Gruß aus Essen, _checker_
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Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
die Inkassokosten sind eher als gering anzusehen. Es entsteht ein gewisser Aufwand, der bezahlt werden muss. 30 € reichen da grade mal für höchstens 1/2 Stunde Arbeit und einen Brief.

Wurde die Hauptforderung in den 4 Jahren nie angemahnt?
_________________
...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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erlotanier
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 25.03.2009
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Die Forderung dürfte verjährt sein.
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_Checker_
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.01.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 22:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vielen Dank für die Antworten. Nehmen wir mal an, dass die Hauptforderung schon mehrmals angemahnt wurde, allerdings ist die Gesamtforderung wegen zu hoher Mahnungskosten wiederholt vom Verbraucher abgelehnt worden.

Hat der Verbraucher dann noch etwas zu befürchten oder ist die Sache wirklich schon verjährt, selbst wenn sie in den letzten 4 Jahren 2-3 mal unregelmäßig angemahnt wurde?

LG, _checker_
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hws
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 23:40    Titel: Antworten mit Zitat

_Checker_ hat folgendes geschrieben::
Nehmen wir mal an, dass die Hauptforderung schon mehrmals angemahnt wurde, allerdings ist die Gesamtforderung wegen zu hoher Mahnungskosten wiederholt vom Verbraucher abgelehnt worden.
Ähhmm.. Hauptforderung wegen zu hoher Mahnkosten zurückgewiesen?
Auch die Hauptforderung nicht bezahlt?
Aber die Hauptforderung ist unbestritten?
Seltsamer Vorgang! - Es sei denn, es handelt sich um eine Abzocker Interntseite, die eh nur auf "freiwillige Zahlungen" spekulieren und Forderungen nie gerichtlich eintreiben.

hws
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