Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 30.03.09, 06:54 Titel: Renovierung - im Vertrag nicht geregelt
Die Mieterin hat ihre Wohnung gekündigt.
Im Standartmietvertrag existiert zwar die Rubrik "Schönheitsreparaturen", in der angekreuzt werden muss, ob Mieter oder Vermieter für die Schönheitsreparaturen verantwortlich ist. Derjenige soll auch die Renovierung bei Auszug übernehmen.
Im konkreten Fall ist aber gar nichts angekreuzt, weder Mieter noch Vermieter. Der VM behauptet, die Wohnung sei renoviert übergeben worden und müsse daher auch renoviert wieder übergeben werden. Wie sieht das rein rechtlich aus, da im Vertrag ja nichts angekreuzt wurde?
Mal abgesehen davon, dass die Mieterin die Wohnung bereits gestrichen hat, wäre das nötig gewesen oder nicht?
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 30.03.09, 07:09 Titel:
Nein. Das wäre nicht nötig gewesen. Dem Gesetz nach ist es die Aufgabe des Vermieters, die Wohnung über die gesamte Dauer des Mietverhältnisses im 'vertragsgemässen' Zustand zu erhalten. Wenn dies - teilweise - durch den Mieter erledigt werden soll, dann bedarf es dafür einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung.
Es ist also genau umgekehrt: Der Mieter hat das Recht, den Vermieter immer dann zur Renovierung zu bestellen, wenn die Wohnung einen Neuanstrich erfordert. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.