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Hallo zusammen. "Tatort": Supermarkt. Person A ist betrunken und vergisst den Bon aus dem Pfandautomaten zu ziehen, nachdem sie die Flaschen dort reingesteckt hat. Person B kommt dann zum Automaten, um ihr eigenes Leergut abzugeben, ohne das zu bemerken. Sie gibt z.B. eine Flasche ab, bekommt den Bon und sieht, dass dort nicht 0,25€, sondern z.B. 1,25€ stehen. B denkt kurz nach und versteht den Grund. Aber sie wendet sich nicht an A, um zu fragen, ob A sein Geld nicht doch haben möchte, sondern gibt den Bon an der Kasse ab und geht mit dem Geld nach Hause. Und das, obwohl A irgendwann fehlendes Geld bemerkt, in den Laden zurück kommt und an der Kasse wieder Theater macht (ist ja betrunken). B kriegt das mit, aber lässt sich das nicht anmerken.
Hat sich B strafbar gemacht? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Möglich. Wobei anzumerken ist, dass B nicht betrunken ist . Wo ist dann die Täuschungshandlung? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Die Frage sollten man sich doch aber auch selbst beantworten können. Man nimmt eine Sache an sich, die einen nicht gehört und somit ist es Betrug zum Nachteil des anderen.
Man nimmt eine Sache an sich, die einen nicht gehört
Welche Sache hat denn B an sich genommen, die ihm nicht gehört? Er hat ordnungsgemäß seine Flasche reingesteckt und den Bon gezogen. Der Bon gehört schon ihm, nur der Betrag darauf ist teilweise nicht von ihm.
Ich habe keine Vorschrift gefunden, dass die Unterschlagung eines "immateriellen Geldbetrages" strafbar ist. Vielleicht habe ich etwas übersehen.
Und was Betrug angeht, verstehe ich erstmal immer noch nicht, wo die Täuschungshandlung sein soll. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Die Frage sollten man sich doch aber auch selbst beantworten können. Man nimmt eine Sache an sich, die einen nicht gehört und somit ist es Betrug zum Nachteil des anderen.
Wenn ich eine Sache wegnehme die mir nicht gehört, besteht grundsätzlich erstmal der Verdacht des Diebstahls und nicht des Betruges.
Wegnahme ist nämlich nicht Bestandteil des Tatbestandes des Betruges, sonder des Diebstahls!
Da er aber nicht das Gewahrsam des A bricht wurde, ist es kein Diebstahl, sondern wenn, eine Unterschlagung. Andererseits, handelt es sich nicht um eine bewegliche Sache.
Ich würde hier eigentlich keine Straftat wirklich erfüllt sehen, sondern würde eher in Richtung §812 BGB gehen. _________________ Geist ist Geil!
Sowas passiert bei uns auch von Zeit zu Zeit. Meistens aber sind das nüchterne und dem ersten Anschein nach zurechnungsfähige Geschäftsleute.
Was ich mich dabei dann frage, ist die Position des Händlers, der den Automaten aufgestellt hat. Begünstigung einer Straftat wohl nicht , aber was wenn der Herr A auf die Idee kommt zu sagen, der Händler hätte da bessere Maßnahmen zum Missbrauchsschutz treffen sollen. _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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