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"Forderung versehentlich geklaut"?

 
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 13:39    Titel: "Forderung versehentlich geklaut"? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen. "Tatort": Supermarkt. Person A ist betrunken und vergisst den Bon aus dem Pfandautomaten zu ziehen, nachdem sie die Flaschen dort reingesteckt hat. Person B kommt dann zum Automaten, um ihr eigenes Leergut abzugeben, ohne das zu bemerken. Sie gibt z.B. eine Flasche ab, bekommt den Bon und sieht, dass dort nicht 0,25€, sondern z.B. 1,25€ stehen. B denkt kurz nach und versteht den Grund. Aber sie wendet sich nicht an A, um zu fragen, ob A sein Geld nicht doch haben möchte, sondern gibt den Bon an der Kasse ab und geht mit dem Geld nach Hause. Und das, obwohl A irgendwann fehlendes Geld bemerkt, in den Laden zurück kommt und an der Kasse wieder Theater macht (ist ja betrunken). B kriegt das mit, aber lässt sich das nicht anmerken.
Hat sich B strafbar gemacht?
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Herzog, Jörg
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Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Betrug zum Nachteil des betrunkenen B? Wie wär´s damit?
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I-user
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Möglich. Wobei anzumerken ist, dass B nicht betrunken ist Winken. Wo ist dann die Täuschungshandlung?
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Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 29.03.09, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

Näh, B verliert erst ab 1,30 € ihre Stelle und wird verknackt....... Auf den Arm nehmen Verlegen
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Olidata
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.03.2009
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage sollten man sich doch aber auch selbst beantworten können. Man nimmt eine Sache an sich, die einen nicht gehört und somit ist es Betrug zum Nachteil des anderen.
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

ich denke da eher an Unterschlagung...

mano
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Olidata
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.03.2009
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hätte ich als zweites gesagt. Lachen
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I-user
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

Olidata hat folgendes geschrieben::
Man nimmt eine Sache an sich, die einen nicht gehört
Welche Sache hat denn B an sich genommen, die ihm nicht gehört? Er hat ordnungsgemäß seine Flasche reingesteckt und den Bon gezogen. Der Bon gehört schon ihm, nur der Betrag darauf ist teilweise nicht von ihm.
Ich habe keine Vorschrift gefunden, dass die Unterschlagung eines "immateriellen Geldbetrages" strafbar ist. Vielleicht habe ich etwas übersehen.
Und was Betrug angeht, verstehe ich erstmal immer noch nicht, wo die Täuschungshandlung sein soll.
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 30.03.09, 00:41    Titel: Antworten mit Zitat

Olidata hat folgendes geschrieben::
Die Frage sollten man sich doch aber auch selbst beantworten können. Man nimmt eine Sache an sich, die einen nicht gehört und somit ist es Betrug zum Nachteil des anderen.

Wenn ich eine Sache wegnehme die mir nicht gehört, besteht grundsätzlich erstmal der Verdacht des Diebstahls und nicht des Betruges.
Wegnahme ist nämlich nicht Bestandteil des Tatbestandes des Betruges, sonder des Diebstahls!
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 08:10    Titel: Antworten mit Zitat

Da er aber nicht das Gewahrsam des A bricht wurde, ist es kein Diebstahl, sondern wenn, eine Unterschlagung. Andererseits, handelt es sich nicht um eine bewegliche Sache.
Ich würde hier eigentlich keine Straftat wirklich erfüllt sehen, sondern würde eher in Richtung §812 BGB gehen.
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Tastenspitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 08:23    Titel: Antworten mit Zitat

Sowas passiert bei uns auch von Zeit zu Zeit. Meistens aber sind das nüchterne und dem ersten Anschein nach zurechnungsfähige Geschäftsleute. Cool
Was ich mich dabei dann frage, ist die Position des Händlers, der den Automaten aufgestellt hat. Begünstigung einer Straftat wohl nicht Winken , aber was wenn der Herr A auf die Idee kommt zu sagen, der Händler hätte da bessere Maßnahmen zum Missbrauchsschutz treffen sollen.
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...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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