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KaffeeSucht FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.01.2008 Beiträge: 52
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Verfasst am: 29.03.09, 18:45 Titel: Wo kann ich nachsehen ob die Wohnung vermietet werden darf? |
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Hallo,
ich bin nun umgezogen in eine neue Wohnung wo ich durch den Nachbarn erfahren hab, dass diese Wohnräume irgendwie nicht genehmigt worden sind.
Soweit ich den netten Herrn nebenan verstanden habe, sind alle Wohnungen nicht als Mietwohnungen eingetragen. Der Grund dafür das die Wohungen von der Stadtaufsicht nicht als Mietwohnungen geeignet wären. Die Vermieterin vermietet diese aber trotzdem.
Auch hat mir der nettte Herr erzählt das ein Mieter einfach leergeräumt wurde weil er die Monatsmieten nicht mehr zahlen konnte. So einfach alles auf die Strasse geworfen.
Kann das heissen das ich wenn was wäre kein Anrecht auf eine Wohnung hab?
Und wo kann ich erfahren ob diese Wohnungen denn als Mietwohnungen geeignet sind?
Die Vermieterin will ich nicht befragen da mir das ganze unangenehm ist aber ich muss ja sicher sein das ich in einer genehmigten Mietwohnung bin. Oder gibts sowas garnicht und der Nachbar redete nur mist?
DANKE! |
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Strider FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 29.03.09, 21:19 Titel: |
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Es besteht ein gültiger Mietvertrag und diesen muss der VM erfüllen, was er ja anscheinend tut. Ergo gibt es auch kein Problem. Erst wenn der VM es nicht mehr kann, weil zum Beispiel ein Amt einen Anfall von Arbeitswut bekommen hat, ist es ein Problem. Wobei auch nicht wirklich, denn der VM wird dann mindestens eine Mietminderung bekommen, möglich ist dann auch Schadensersatz. |
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Lucky FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4099
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Verfasst am: 29.03.09, 21:25 Titel: Re: Wo kann ich nachsehen ob die Wohnung vermietet werden da |
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KaffeeSucht hat folgendes geschrieben:: | ..... die Wohungen von der Stadtaufsicht nicht als Mietwohnungen geeignet wären. |
Hat der nette ältere Herr "Stadtaufsicht" gesagt, oder Heimaufsicht?
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe. |
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KaffeeSucht FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.01.2008 Beiträge: 52
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Verfasst am: 29.03.09, 21:45 Titel: |
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hmm kann man denn so einfach alles vermieten wenn man nen mietvertrag hat? Also muss da nicht erst irgendwas genehmigt werden? D.H. ich bin aus dem schneider?
naja der Herr war schon etwas älter von der sorte ich weiß und sehe alles Rentner
aber man weiß ja nie.... |
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Werner FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 30.03.09, 07:42 Titel: |
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Vermieten kann man so ziemlich alles. |
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KaffeeSucht FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.01.2008 Beiträge: 52
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Verfasst am: 30.03.09, 07:46 Titel: |
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ok dann bin ich somit aus dem schneider und muss keine angst haben das ich eines tages auf der strasse stehen muss weil ihr jemand auf die schliche kommt das die Wohnungen vermietet sind
MERCI! |
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Strider FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 30.03.09, 08:19 Titel: |
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Einfach so auf die Strasse gesetzt wird niemand. Auch bei einer Räumung nicht. Im Zweifel wird der Mieter in ein Obdachlosenheim gesteckt. Bis zu einer Räumung, sofern denn jemals eine kommen sollte, vergeht ne Menge Zeit und der Mieter wird hinreichend früh informiert werden. |
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KaffeeSucht FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.01.2008 Beiträge: 52
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Verfasst am: 30.03.09, 08:41 Titel: |
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Wie bitte ? Obdachlosenheim? OK sollte jetzt nicht menschenverachtend sein aber ich denke nicht das ich da auch nur kurz wohnen möchte. Ausserdem brauche ich beruflich einen internetzugang und ein kleines büro....
Aber Früh informiert ist gut... aber ganz sicher bin ich mir immer noch nicht... |
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Strider FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 30.03.09, 09:00 Titel: |
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Ganz sicher kann man wohl nur bei einen Eigenheim sein (sofern natürlich keine Schulden drauf sind), denn eine Kündigung gehört zum normalen Lebensrisiko eines Mieters.
Man kann natürlich in dem Fall vorbeugen und gleich ne neue Wohnung suchen. Da ja akut nichts droht, kann man sich ja damit ja auch viel Zeit lassen. |
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Werner FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 30.03.09, 10:17 Titel: |
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Zunächst besteht ein gültiger Mietvertrag, diesen haben beide Vertragspartner zu erfüllen. Alles Andere hier geschildertem geht zu Lasten des VM. Wenn da allerdings nichts zu holen ist? |
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