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Verfasst am: 28.03.09, 14:25 Titel: AGG bei Partnerbörsen
Hallo,
In Partnerbörsen ist es häufig so, dass weibliche Teilnehmerinnen einen anderen Preis für dieselbe Dienstleistung bezahlen müssen als Männer.
Ist hier der Diskriminierungstatbestand des AGG erfüllt?
Und falls ja,
führt das zu einer Schadenersatzpflicht des Online-Anbieters oder (nur) zur Pflicht gleiche Preise von allen zu verlangen?
Gruß
H. _________________ Die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats ruht in Naumburg.
Ich würde sagen, nein, da eine Unterscheidung nach sachlichen Gründen durchgeführt werden dürfen (hier die Tatsache, daß sich meistens weniger Frauen als Männer auf solchen Partnerbörsen anmelden). _________________ Geist ist Geil!
Der sachliche Anwendungsbereich des AGG ist bei so einem Quatsch gar nicht eröffnet.
Schlimm, dass ein der Idee nach gutes Gesetz von der Allgemeinheit irrtümlich als Allzwecknonsenswaffe betrachtet wird. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
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