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Zwei Hauptmieter und Besuch
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

ralph12345 hat folgendes geschrieben::
Was B in senier Wohnung macht geht A nichts an. Allenfalls kann der Vermieter verlangen, bei einer Untervermietung gefragt zu werden. Bei Besuch hat auch er hier in der Regel nichts zu melden.

Die Nutzung der Gemeinschaftsräume ist durch Besuch oder weitere Bewohner nicht beeinträchtigt, sie sind in der Regel nicht exklusiv vermietet oder an die Bedingung max. 2 Benutzer geknüpft sondern sie werden zur gemeinsamen Benutzung angeboten. Ein Exclusivnutzungsrecht für A mit maximal B als 2. Nutzer besteht damit nicht. Andere Regelungen müssten im Mietvertrag von A verankert sein, der sich dann an den Vermieter, nicht an B wenden kann.

Bei längerem Besuch oder Untervermietung kann A allerdings verlangen, daß die Umlage der personenabhängigen Nebenkosten angepasst wird.

Du hast da was falsch verstanden: A und B sind gemeinsam Mieter einer Wohnung. Sehr glücklich Was redest du da? Geschockt
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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ralph12345
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.04.2007
Beiträge: 704
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 08:58    Titel: Antworten mit Zitat

Verlegen
Ja, da hab ich was überlesen... Sorry
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