Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 28.03.09, 16:18 Titel:
ralph12345 hat folgendes geschrieben::
Was B in senier Wohnung macht geht A nichts an. Allenfalls kann der Vermieter verlangen, bei einer Untervermietung gefragt zu werden. Bei Besuch hat auch er hier in der Regel nichts zu melden.
Die Nutzung der Gemeinschaftsräume ist durch Besuch oder weitere Bewohner nicht beeinträchtigt, sie sind in der Regel nicht exklusiv vermietet oder an die Bedingung max. 2 Benutzer geknüpft sondern sie werden zur gemeinsamen Benutzung angeboten. Ein Exclusivnutzungsrecht für A mit maximal B als 2. Nutzer besteht damit nicht. Andere Regelungen müssten im Mietvertrag von A verankert sein, der sich dann an den Vermieter, nicht an B wenden kann.
Bei längerem Besuch oder Untervermietung kann A allerdings verlangen, daß die Umlage der personenabhängigen Nebenkosten angepasst wird.
Du hast da was falsch verstanden: A und B sind gemeinsam Mieter einer Wohnung. Was redest du da? _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde Gehen Sie zu Seite Zurück1, 2
Seite 2 von 2
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.