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Resturlaub nach dem 31.03

 
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zonealarm1
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.03.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 23:14    Titel: Resturlaub nach dem 31.03 Antworten mit Zitat

Hallo, wir haben hier ein leidiges Streitthema,

In einem Pflegeheim mit monatlichen Dienstplan, kam die Information, REsturlaub der bis 31.3. nicht genommen ist verfällt - grundsätzlich.

Kann das so sein?

Wenn also alter Urlaub mit Genehmigung ins nächste Jahr übertragen wurde und in der Dienstplanung auf 15.-31.3 geplant ist, der MA aber nun krank wurde. Ist der Urlaub wirklich weg? Der MA wollte den Urlaub ja nehmen...?

Oder anderes Beispiel mit Dauerkrank seit November. Wie ist es da, wenn der MA z.B. im April wieder anfangen würde zu arbeiten? Urlaub weg?

Nun ist es ja zum allergrößten Teil in diesem fiktiven Pflegeheim so, das es nicht am AN liegt wenn Urlaub nicht genommen wurde, sondern weil zuwenig MA da sind und deswegen der einzelne nicht in Urlaub geschickt werden kann. Wenn z. B im Februar der alte Urlaub eingeplant wurde, ein anderer MA krank wurde und man nun doch schaffen muss. Und es weiter nicht möglich ist Urlaub im März Dienstplan einzuplanen...da kann man doch den Urlaub nicht wegnehmen?!

Die Antwort der Leitung ist - so steht es im Gesetz so ist das - Urlaub der nicht genommen ist - verfällt - Schluss aus basta!

Also bitte her mit den Urteilen, Gesetzen und Meinungen!
Danke an Euch und GRüße aus dem Nachtdienst!
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windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.anwaltskanzlei-graser.de/fachgebiete/arbeitsrecht/arbeitsrecht-urteile/448-eugh-urlaub-verfaellt-nicht-bei-krankheit.html
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
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zonealarm1
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.03.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 01:47    Titel: Antworten mit Zitat

Danke lieber Windalf...

damit wäre zumindest das bei durchgängiger Krankheit geklärt!

Aber wie ist das denn nun wenn Urlaub wäre z.B: vom 15.-28.2, die Krankmeldung ist vom 15.2-1.3

Dann wäre ja theoretisch die Möglichkeit im März noch den Urlaub zu nehmen, in diesem Pflegeheim, ist es aber so dass natürlich der gesamte März zu diesem Zeitpunkt schon verplant ist und eine Urlaubsgewährung aus diesem Grund durch den AG nicht möglich ist (dann müsste ja jemand anderes aus dem "Frei" oder Urlaub geholt werden). Dann kann doch der AN nichts dafür wenn der Urlaub nicht genommen wurde!

Hierzu gibt es keine Urteile oder Gesetze?
Kann dann gefordert werden, dass dieser Urlaub im März gegeben wird - dem AN kann es ja theoretisch egal sein wie der AG den Ausfall dann regelt?

Vielen Dank!
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 05:46    Titel: Antworten mit Zitat

Der Resturlaub muß zumindest vor dem 31.03. angetreten werden. Danach darf er in den April gehen.
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

@migo hat folgendes geschrieben::
Der Resturlaub muß zumindest vor dem 31.03. angetreten werden. Danach darf er in den April gehen.


Das steht aber nicht im BUrlG.
Es gibt Tarifverträge die das so regeln, allgem. gilt das aber nicht.

MfG
Matthias
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