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vermieterpfandrecht und schlösser auswechseln
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anru54
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.03.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

hi@all

also ich glaube ich muss jetzt mal was dazu sagen

also wie gesagt der mieter hatt mit dem vermieter telefoniert und hatt sich irgendwie einigen wollen noch 4-6 monate aufschub zu bekommen ohne gericht der mieter hat dem vermieter gesagt er würde alle mietrückschulden+anwalts kosten bezahlen .

vermieter meinte er werde trotzdem keinen 4-6 monate zeit geben höchstens 4 wochen nach langen hin und herr hatt dann der vermieter dem mietermittgeteilt an dem tag soll er sich bitte melden um diese uhrzeit damit die geldübergabe stattfindet .

An diesem tag hat der mieter wie abgemacht versucht anzurufen vermieter hatte handy ausgestellt der mieter versuchte noch 5 tage nacheinander mehrmals am tag anzurufen keine chance

nach mehrmaligen probieren hat der Mieter eine überweisung getätigt allerdings nur die hälfte der mietschulden und den rest wollte er auch bezahlen wenn er mit dem vermieter wieder irgendwie kontaktieren könnte.
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

Mal ganz unaufgeregt gefragt: Was sollte das? Dem Vermieter steht dieses Geld zu. Der Mieter hat es also GANZ zu überweisen. Was ist denn in den Menschen gefahren, so einen Kokolores zu veranstalten? Mit den Augen rollen
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Bob Loblaw
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Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ist alles müßig sich darüber jetzt noch zu unterhalten, es steht bereits ein Räumungstitel in der Welt.
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

Lassen Sie mich raten: entweder gab es auch noch andere Löcher zu stopfen oder der Mieter kann oder will mit Geld nicht vernünftig umgehen.
Ich sehe aber immer noch nicht, was das wirklich zur Problemlösung beträgt, außer dass man hier vielleicht meint, mal so richtig schön Dampf ablassen zu können.
Der Hinweis auf die Zahlungsnotwendigkeit wurde bereits gestern gegeben.
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„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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DMC
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Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 166
Wohnort: Schwaben

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

wildmom77 hat folgendes geschrieben::

Haben sie sich dafür interessiert wie der VM an seine Gelder kommt?

Denke sie es wird jetzt einen interessieren, das Kaiserschnitt, kleines Baby??

Ich hoffe es nicht, denn dann müsste auch der VM den Glauben verlieren.
Vermieterpfandrecht!! Richtig so, sie wollten ja auch kostenlos wohnen.

Also in die Puschen kommen und nicht immer die lieben kleinen vorschieben damit sie sich als erwachsener Mensch hinter Kindern verstecken können.

Mal ganz dumm gefragt:
Mit wem reden Sie eigentlich in einem fiktiven Fall?
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anru54
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.03.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

mieter möchte ja bezahlen er möchte ja bloss mit dem vermieter besprechen dass bevor noch weitere unnötige kosten kommen die ja dann der mieter alles zurückbezahlen muss lieber so mit dem vermieter sich irgendwie einigt ich meine jetzt ist es ja noch zeit viel geld zu sparen und vermieter bekommt sein geld gibt dem mieter noch sagen wir mal 3 monate zeit das er was neues findet und gut ist es sind noch etwas über 1600€ die der vermieter zu kriegen hat wenn jetzt bezahlt werden 1600€ und es kommt zur einer reumung dann hatt der mieter ja im endeffekt wieder schulden am hals und das würde er am liebsten vermeiden nur deswegen sucht er den kontakt mit dem vermieter .


mfg anru54
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anru54
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.03.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

also von mir aus kann mann das Thema jetzt beenden bringt ja alles nix die fragen wurden ja beantwortet

nochmal thx an alle antworten und wünsche euch allen eine gute zeit .



mfg anru54
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

Darauf wird sich realistischerweise der Vermieter nur einlassen, wenn ihm verläßlich die Perspektive geboten wird, dass schnell freiwillig ausgezogen wird.
Das wird in aller Regel nur über Vorlage eines neuen Mietvertrags und Zahlung funktionieren. Hier ist also die Baustelle, auf der der Mieter bis zur Terminierung durch den Gerichtsvolzieher kräftig malochen muss, wenn er ein Familienvater sein will, der Respekt verdient.
Ob dann dennoch ein Schutzantrag Sinn macht, kann man dann überlegen.
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