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Kann auch eine Mutter im Alter von 75 Jahren noch ihrer Tochter im Alter von 45 Jahren unterhaltspflichtig sein? § 1610 BGB spricht ja nur von Ausbildung usw. das wurde erfüllt.
klar, rein theoretisch ist das denkbar, vgl. §§ 1601 ff. BGB, also, wenn das 45jährige Kind - z.B. infolge einer Krankheit - ausser Stande ist, "sich selbst zu unterhalten". _________________ Gruß
Peter H.
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